Kirchweihbrauchtum in der Dreieich im Spiegel von drei Jahrhunderten

Kirchweihbrauchtum in der Dreieich im Spiegel von drei Jahrhunderten

von Gerd J. Grein

Das Kirchweihbrauchtum des Odenwaldes ist in der Ă€lteren heimat- und volkskundlichen Literatur mehrfach behandelt worden[1]. Neuerdings hat Heinz Schmitt die dörfliche „Kerwe” aus einem Teilgebiet des Odenwaldes, der Gegend um Weinheim, in ihrer heutigen Form mit allen Brauchhandlungen geschildert[2]. In der Folge soll nun eine Abhandlung des Kirchweihbrauchtums aus der Dreieich, einer vielfach als brauchleer bezeichneten Landschaft sĂŒdlich Frankfurts, im nördlichen Odenwaldvorland, gegeben werden.
Aufgrund zahlreicher archivalischer, literarischer und ikonographischer Zeugnisse sind wir in der Lage, Beharrung und Wandlung eines ehemals kirchlichen Festes aus der vorreformatorischen Zeit, mit all dem GeprĂ€nge an Brauchhandlungen, bis in unsere Tage aufzuzeigen. Allerdings werden wir uns nur mit einem ĂŒberschaubaren Zeitraum vom 16. bis 19. Jahrhundert befassen.
Die Landschaft Dreieich wurde ab dem Jahre 1528 reformiert und in der Folge haben sich die lutherischen Pfarrer mehr oder minder eifrig gegen die wirklichen oder vermeintlichen AuswĂŒchse des Festes gewandt. Sie haben mit ihren Eingaben an die vorgesetzten Kirchenbehörden und andere Stellen der Obrigkeit ungewollt wichtige und reizvolle Quellen fĂŒr die Volks- und Kulturforschung geliefert. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts setzt dann eine systematische Darstellung der Brauchelemente durch die Autoren der Landes- und Ortsbeschreibungen ein[3]. Schließlich — und das ist die Besonderheit in unserem Untersuchungsgebiet – haben ab der zweiten HĂ€lfte des 18. Jahrhunderts einige lokale Maler und KĂŒnstler, die zu den Großen ihrer Epoche zĂ€hlten, die lĂ€ndlichen Kirchweihfeiern zum Gegenstand ihrer Bildinhalte gewĂ€hlt. Eine ungewöhnlich große Zahl von „Kirchweihbildern” ist in den öffentlichen Kunstsammlungen der Umgebung zu besichtigen und der Betrachter wird dies mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen. Vor diesem Hintergrund wollen wir gerade diese bildlichen Zeugnisse in den Vordergrund unserer Betrachtung rĂŒcken.

Kirchweih – Kirb – Kerb

Nach dem Grimmschen Wörterbuch und der großen Brockhaus-EnzyklopĂ€die bedeutet „Kirchweih” ursprĂŒnglich die feierliche Übergabe gottesdienstlicher RĂ€ume. In der lateinischen Liturgie wurden solche Kirchweihen seit dem MailĂ€nder Edikt von 313 durch die erstmalige Feier der Eucharistie durch den Bischof vorgenommen – zunĂ€chst jedoch ohne besondere Riten. Ab dem 9. Jahrhundert traten zu den einfachen Weihehandlungen vielschichtige Riten, die im 13. Jahrhundert ihre reichste Ausgestaltung erfuhren (Altarwaschung und Salbung, Beisetzung von Reliquien etc.), 1596 im Pontificale Romanum festgeschrieben und erst von Johannes XXXIII. wieder vereinfacht wurden.
Die evangelische Kirche kennt als Kirchweihe nur die feierliche Übernahme des gottesdienstlichen Raumes durch die Gemeinde, da die Reformatoren die katholischen Riten verwarfen und nach 1. Tim. 4,5 die Kirche als Aussonderungen des GebĂ€udes zum kirchlichen Gebrauch verstanden haben wollten.
Seit dem 9. Jahrhundert wurde der Jahrestag der Kirchweihe zum weltlichen Fest, welches MĂ€rkte, Schausteller und ein reiches Brauchtum mit sich brachte. Das Kirchweihfest wandelte sich: „Die Verweltlichung des Festes ist alt[4].
Das Kirchweihfest, welches im niederdeutschen und niederlĂ€ndischen Sprachbereich „Kirmes”, im frĂ€nkischen „Kirb”‚ „Kirwe”, im schweizerischen „Kilbe” und im bayerischen-österreichischen „Kirta” genannt wird, heißt in unserer Region in der Ă€lteren Mundartfassung des frĂ€nkischen Einflußbereiches bis Ende des 19. Jahrhunderts „Kirb” und danach „Kerb”.
Da die Kirchweihen zu den beliebtesten Volksfesten im mitteleuropĂ€ischen Raum avancierten, wurde bereits im 15. und 16. Jahrhundert in vielen deutschen Regionen das Fest von der Obrigkeit auf ein bis zwei Tage beschrĂ€nkt und in den Herbst – nach eingebrachter Ernte – verlegt. Aus dem Kirchenfest wurde ein Erntefest. Um dem MĂŒĂŸiggang und der Verschwendung vorzubeugen, ging die Reglementierung noch weiter: „Kein Dienstbote sollte jĂ€hrlich mehr als eine Kirmes außerhalb seines Wohnortes besuchen, kein Hausvater mehr als acht KirchweihgĂ€ste aufnehmen und nie mehr als vier Gerichte tĂ€glich auftischen.”[5] So werden die meisten Kirchweihfeiern noch heute in der Dreieich in den Herbstmonaten (von Ende August bis Mitte November) begangen. Nur Dreieichenhain (= Dreieich-Dreieichenhain) macht hier eine Ausnahme. Die „Haaner Kerb” wird am Pfingstwochenende gefeiert und hat fĂŒr die ganze Region die Bedeutung eines FrĂŒhlingsfestes erlangt, was sich gleichermaßen auf ihre PopularitĂ€t auswirkte.

Das Ärgernis der Pfarrer
Die schriftliche Überlieferung der Kirchweih und ihrer Brauchhandlungen setzt fĂŒr unser Untersuchungsgebiet erst nach der Reformation ein. Das frĂŒheste Zeugnis stammt aus dem Jahre 1562. Damals machte sich der Dreieichenhainer Pfarrer Valentin Breidenstein aus Kassel, der hier seit 1549 amtierte und 1566 an der Pest verstarb, zum FĂŒrsprecher seiner Amtskollegen in der damals isenburgischen Dreieich („Die Pfarherren in der Dreyeich ubergeben ettlicher Unordtnung und ergernus halben, sich unter Ihren Pfarrkindern erhaltend, diese verfaste puncten Ao 62”).[6]

Nachdem er sich ĂŒber die „Fassnacht” ausließ („Syntemall es ist ein solch heidenisch Werck, da die leut auch die gleich den teuffeln sich verstellen, und sonderlich das pawernvolck bratereien gehen, und von Hauss zu Hauss mit trummen und pfeifen im Dorff umblauffen, alss wen sie toll und unsinnig weren
”), kommt er auf die Kirchweih zu sprechen: „Ein solchen Ehrlichen Convent helt man auch auff den Kirchweigen, da das Volck zusamen kompt, alle Wirtsheusser voll sin dt, Jedermann schwelget und seuffet, biss endlich, wen sie voll und tholl sind, ein hawen und stechen darauss wirdt, das ein sprichwortt daraus worden ist, den pawren soll man ihre krichweig allein lassen das ist je ein lobliche frucht, die auss den Kirchweigungen herkompt.” Er versucht also die Diskrepanz zwischen den kirchlichen Anspruch der Feier und dem geĂŒbten Volksfest herauszustellen.
Er befindet sich in seiner EinschĂ€tzung des Volksfestes ganz in der lutherischen Tradition, denn Martin Luther selbst meinte: „Derohalben christliche Obrigkeit von Amts wegen die Kirchweihen, solche sĂ€uisch GefrĂ€ĂŸ und unordentlich Leben billig abschaffen und mit harter Strafe wehren soll, als ein solches Tun, das nichts Gutes jemals auskommen ist!”[7] Aber auch andernorts in der Dreieich wird von den Pfarrern krĂ€ftig gegen die Kerbfeiern geeifert.
Besonders der in den Jahren 1558 bis 1584 in Langen amtierende Pfarrer Eucharius Zinkeysen wetterte krĂ€ftig gegen die KirchweihbrĂ€uche und anderen Tanzbelustigungen. Der reiche Schriftverkehr, den er an die Landesregierung, an den Grafen Wolfgang von Isenburg-Ronneburg-Kelsterbach, richtete, ist noch erhalten. 1568 beschwert sich Zinkeysen, daß den „Egelsbacher Tanzknechten zum Tanz 1 Gulden jĂ€hrlich zu vertrinken gereicht” werde, die EntschĂ€digung fĂŒr den Pfarrer allerdings schon seit 10 Jahren ausblieb! Egelsbach gehörte damals zur Pfarrei Langen.
An einer anderen Stelle schildert Zinkeysen auch die Tanzgewohnheiten dieser Zeit. So schreibt er 1578: „Wie bei uns die TĂ€ntz sein und gehalten werden: nĂ€mlich: kein Ordnung wird allda gespĂŒrt, sondern ohn all Ordnung lĂ€uft das junge, ungehaltene, unbendige Volk zusammen und ist bei ihnen ein solch wild umgehend viehisch rennen, laufen, rupfen, reißen, rufen, schreien, unselisch springens, umdrehens, Zwirbelns, unzĂŒchtig aufwerfen, ein solch Ă€rgerlich Wesen und WĂŒten, das Einer schwĂŒr, sie wĂ€ren rasend unsinnig und vom Teufel besessen.” Er fĂ€hrt weiter fort: „
denn ich kann nicht sehen, daß unserm Her Gott ein Licht, dem Teufel 10 Lichter brenne, das ist das man des Tages zum Gottesdienst verordnet ist ein Stund Got und dan Tag und Nacht saufen, fressen tantzen, ïŹ‚uchen, lestern, Unzucht den Teufel diene und Gott also spotte.”[8] Wie eine Kerb in der gewiß ĂŒberzogen geschilderten Weise ablief, kann uns ein Holzschnitt von Hans Sebald Beham erlĂ€utern, der 1539 ziemlich großformatig von 4 Stöcken gedruckt wurde. Sebald Beham, der 1500 in NĂŒrnberg geboren wurde, geriet 1528 mit dem Rat der Stadt NĂŒrnberg in KonïŹ‚ikt und wurde von dem Frankfurter Verleger Christian Egenolph nach dort verpflichtet. Sicherlich ist seine Darstellung der Kerb fĂŒr den rhein-mainischen Raum typisch, wenngleich er eine Ă€hnliche Darstellung seines Bruders Barthel Beham aus dem Jahre 1534 mitverarbeitet hat, die im mittelfrĂ€nkischen Raum entstanden ist [9].
In der Zeit kurz vor und nach dem DreißigjĂ€hrigen Krieg verstummen die Berichte ĂŒber die Kerbfeiern, ganz einfach deshalb, weil es existenziellere Probleme gab, mit denen sich die Bevölkerung und deren Geistlichkeit Obrigkeit zu befassen hatte.
1672 beginnt dann eine lange Reihe von Verboten des Rates der benachbarten Freien Reichsstadt Frankfurt a.M. 1679 beschwert sich der Bornheimer Pfarrer Mitternacht ĂŒber die AuswĂŒchse der Kerwefeiern; wie die Bornheimer Pfarrprotokolle verzeichnen ,wettert er gegen die Bornheimer „Saufknechte” und „Meinhelden” und das „in heutigen Mißbrauch gottlose verdambte Sauf-Fest” und setzt sich fĂŒr ein Verbot der Kerb ein. FĂŒr 1683 meldet das Pfarrprotokoll die „Abstellung des Ă€rgerlichen KĂŒrbetantzes fĂŒr der Kirche” und erwĂ€hnt auf derselben Seite fĂŒr 1686 eine „Abschaffung der KĂŒrben und KĂŒrbe-Tantzen” durch Ratsdekret [10].

Ein weiteres Kirchweihverbot fĂŒr alle Frankfurter Dorfschaften erlĂ€ĂŸt der Frankfurter Rat am 12. Februar 1771. Das folgende ausfĂŒhrliche Zitat soll den Eindruck eines solchen amtlichen SchriftstĂŒcks mit seiner aus heutiger Sicht kaum aufzuschlĂŒsselnden Vermengung von FĂŒrsorglichkeit und Repression vermitteln:

„Nachdem dem Rath dieser des Heil. Reichs Freyen Stadt Frankfurt am Mayn 
 vorgekommen, was maßen, bey Begehung derer vorhin in ganz löblichen Absichten gehaltenen sogenannten Kirchweyhen, auf denen hiesiger Stadt untergebenen Dorfschaften, besonders in neueren Zeiten, viele und mancherley MißbrĂ€uche eingeschlichen, die darzu gewidmete Tage in allerhand Ueppigkeiten, Schwelgerey, Tanzen, auch mit Raufen, Schlagen und anderem Unwesen bis in die spĂ€te Nacht, ja bis an den hellen Morgen, zugebracht, und dadurch zum Theil hiesigen Burgern und Schuzt-Angehörigen und Unterthanen derer Stadt-Dorfschaften zu schĂ€dlicher VerabsĂ€um- und Hindansetzung ihrer Nahrung oder Gewerbes, liederlicher Geld-Verschwendung und vielerley sonstigen Ausschweifungen nicht nur, sondern auch, wie die betrĂŒbte Erfahrung gelehret, öfters zu gefĂ€hrlichen HĂ€ndlen, wo nicht gar zu Mord und Totschlag Anlaß gegeben worden, fand er sich dazu bewogen, hierdurch und mittelst gegenwĂ€rtigen öffentlichen Anschlages zu verfĂŒgen, zu setzen und zu verordnen, daß, von nun an und ins kĂŒnftige zu allen Zeiten, die vorgedachte Kirchweyhen auf hiesigen Dorfschaften
 völlig und gĂ€nzlich aufgehoben und abgeschaft seyn und bleiben solle
“[11]

Kirchweih im 18. Jahrhundert — Kirchweih in Langen

Ein umfassender authentischer Bericht ĂŒber den Verlauf einer Kerbfeier ist uns dann endlich aus dem Jahre 1740 ĂŒberliefert [12]. Seinerzeit lief bei dem DarmstĂ€dter Hofprediger Friedrich Wilhelm Berchelmann ein anonymes Schreiben ein, welches auf die „höchst Ă€rgerlichen” ZustĂ€nde bei den Kerbfeiern hinwies und ein landesherrliches Regulativ herbeifĂŒhren sollte. Berchelmann ging auf das Schreiben, das seiner Ansicht nach von einem Pfarrer stammte, ein und erstattete unter BeifĂŒgung der „Species facti” dem „hochfĂŒrstlichen Consistorium” in Darmstadt eine „unterthĂ€nigste Anzeige” mit der Bitte, „daß die Sache unpartheyisch und grĂŒndlich untersuchet und wenn sichs also verhĂ€lt, wie die Species facti lautet, eine bewegliche Vorstellung an Serenissimi HochfĂŒrstliche Durchlaucht gemacht und um gnĂ€digste Abstellung solches öffentlichen Ärgernisses unterthĂ€nigst gebeten werde”. Somit hatte er die leidige Sache vom Tisch. Das hochfĂŒrstliche Konsistorium trat Berchelmanns Ansicht einstimmig bei, gab aber die Sache, da sie zur Polizei gehöre und nicht Konsistorialsache sei, am 24.10.1737 weiter. Die erste praktische Folge der Anzeige war ein Ausschreiben, das aus dem Geheimen Rat am 19.11.1738 an „sĂ€mtliche Beambte der Ober- und Niderngraffschafft” erging. Danach liefen die Berichte der AmtmĂ€nner zögernd – oder gar nicht – ein. Der Amtmann Arnold von Langen gab folgenden interessanten Bericht ab:

„Berichte unterthĂ€nig, daß, wann die junge Pursche . . . dazu Geldmittel gemacht, . . ‚sie zuforderst in denen Waldungen einen oder zwey hohe TannenbĂ€ume erkauffen, solche biß in die Spitze, und den daran lassenden Busch, scheelen, an solche die von denen Weibsleuten gemachte große CrĂ€ntz, die mit vielerley Gattung farbichter seidener BĂ€nder behĂ€nget sind, fest machen, einen vor das Wirthshauß, worinnen die KĂŒrbzusammenkunfft gehalten,gegessen, getrunken und getantzet, sodann den andern auf einen Platz im Ort, wo alßo öffentlich unter freyem Himmel sich thörigt bezeiget werden soll, aufrichten, an dem zu Haltung dieses Fests erließten ersten Tag, in denen habenden besten Kleidern, angegĂŒrteten Seitengewehr, und aufhabenden von denen Weibsleuten mit BĂ€ndern ausgeschmĂŒckten HĂŒten, nebst denen Musicanten sich in den KĂŒrbe-Wirtshauß Vormittag versammlen‚vor solchem folgendergestalt stellen, daß einer mit einem kurtzen Gewehr vorangehet, dem die Musicanten mit spielenden Instrumenten folgen,nach diesen einer, mit einer auf der Achßel tragenden Bank einhertritt, hinter diesen zwey kommen, so 2 mit Wein angefĂŒllte Maaßtannen, die mit BĂ€ndern und Roßmarin bebunden werden, desgleichen 2 alßo gezierte GlĂ€ĂŸer tragen, sodann solchen die KĂŒrbe Bursche paarweiß mit in HĂ€nden haltenden entblĂ¶ĂŸten, mit BĂ€ndern bebundenen Degen, nachgehen, alßo durch die Gassen des Dorffs biß auf den offentlichen Platz, wo der eine KĂŒrbbaum stehet, ziehen, daselbsten die Spielleute sich auf die an dem Baum gestellte bißher getragene Bank setzen,mit der Music fortfahren, die Bursche die Seitengewehr ablegen, wegen einer angeschafften, aufgesteckten Gabe, alß etwa einen Hammel, neuen Hut, neuen zinernen GefĂ€ĂŸ oder dergleichen, unter sich sowohl alß andern herumbstehenden Geld, umb zu ihren Kosten wieder etwas zu gewinnen, zusammen fordern, nach der Reihe, wie das Geld gefĂ€llt, die Numer mit Kreide an des Dautis Hut schreiben, auf einen Baum in die Höhe eine geladene Flinte, sodann an deren ZĂŒnd Pfanne und darauf befindlichen Pulver ein lang StĂŒck Lunte, so durch die Zeit von ein paar Stunden,brennen kan, legen, solche Lunte, wann der Tantz mit denen sich herzu begebenen Weibs Personen umb den Baum anfĂ€ngt, das Ă€ußerste StĂŒck von der Lunte anzĂŒnden, solche Zeit ĂŒber fort tantzen, mittlerzeit ein Kerl eine von einem Hauß zu einem andern, Ihme gesetzte Distanz hin und wieder gehet, so offt Er wieder an des einen Haußes Eck Pfosten kommt, und mit einem Stock daran schlĂ€gt, die Zahl von Eins an biß die Zahlen derer Geld eingesetzt habenden Personen sich endet, da Er wieder von Eins anfĂ€ngt, alßo so lang die Numern laut ausruffend fortzehlet, biß die Flinte losgehet. Welche Zahl dann gleich vorher gefolget, und geruffen worden,derjenige auf dessen Hut solche Nummer gezeichnet stehet, hat sodann die ausgestreckte Gabe gewonnen; diesennach wird von den offentlichen Platz auf vorgemelte Art in das KĂŒrb Wirthshauß gezogen, darinnen biß gegen Abend getantzet, da dann die Pursche nebst Einladung Weibs Personen essen,nach solchem wieder tantzen, wobey dann in solchem Wirthshauß sowohl, alß in andern WirthshĂ€ußern, deren EigenthĂŒmere einen Tantz Zeddul lĂ¶ĂŸen, von denen ĂŒbrigen Einwohnern sich auch einfinden, trincken und tantzen,welches biß in die Nacht umb 12 Uhr wĂ€hret, da zum öfftern durch die zu VerhĂŒtung desordres jederzeit commandirte Wacht der Feyerabend gemacht werden muß, und solchergestalten wird der andere und dritte Tag zugebracht, an welchen in der Nacht auf gemelte Weiße der Schluß gemacht wird.”

Kirchweih in Groß-Gerau

Die lĂ€ndliche Kirchweih in der zweiten HĂ€lfte des 18. Jahrhunderts hat der 1719 in GrĂŒnstadt geborene PfĂ€lzer Johann Conrad Seekatz in reizvollen Ölbildem festgehalten. Er wurde 1753 als Hofmaler nach Darmstadt berufen und in den sechziger Jahren hat er das in die Kunstgeschichte eingegangene Motiv der „Kirchweih in Groß-Gerau” in mehrfachen Variationen umgesetzt [13]. Alleine das Hessische Landesmuseum in Darmstadt besitzt in seinen reichen BestĂ€nden barocker Malerei zwei dieser Bilder, die „große..

LandschaftDreieich1989013_1_webJohann Konrad Seekatz Kirchweih in Groß-Gerda (Die große Bauernkirchweih), (Hessisches Landesmuseum Darmstadt)

…und die kleine” Kirchweih in Groß-Gerau. Das Frankfurter Goethemuseum zeigt eine Ă€hnliche Jahrmarktszene”, die Seekatz fĂŒr den Grafen Thoranc gemalt hat [14].

Einen Bericht ĂŒber das Kirchweihgeschehen aus dem Amt Dornberg, zu dem Groß-Gerau im 18. Jahrhundert gehörte, besitzen wir leider nicht, obwohl der dortige Amtmann aufgrund der Ausschreibung von 1738.und durch Erinnerung vom 1.2.1740 dazu aufgefordert war. Offensichtlich hat er der ganzen Angelegenheit nicht die Bedeutung beigemessen, wie seine Kollegen aus den anderen Ämtern der Obergrafschaft. Deshalb sind die Kirchweihbilder von Seekatz so wichtig. Obwohl er nur einen Teilbereich des KirchweihvergnĂŒgens, Tanz, Essen und Trinken, festgehalten hat k0nnen wir auf dem großen Kirchweihbild unschwer den Kerbbaum mit angehefteter, bebĂ€nderter Zinnkanne erkennen. Auf einem Podest unter dem Baum sind die Musikanten plaziert. Auf dem freien Platz davor tanzen die. Landleute in ausgelassener Weise. Ob die Kleidung der Dargestellten und die Tanzformen authentisch wiedergegeben ist, kann nicht eindeutig bestatigt werden; deshalb ist das Bild fĂŒr die Trachtenforschung z.B. nur von sekundarer Bedeutung. Jedenfalls hat das Bild großes Gefallen bei der stĂ€dtischen Kundschaft gefunden: „Ihr eigenes bĂŒrgerliches Verhalten hob sich in ihren Augen Wohltuend von dem der ungehoberten Bauern ab [15].

Der Kerbbaum

Nach dem anonymen Bericht aus dem Jahre 1737 wird die Kerb gefeiert „unter dem freyen Himmel unter einem Baum, den sie entweder im Dorffe haben, oder als ein Siegeszeichen des Liberi Patris aufrichten‚ und mit BĂ€ndern zieren”. Es ist der „Kerbbaum”, der auf Behams Holzschnitt zu sehen ist und den der Amtmann Arnold 1740 anfĂŒhrt. Es ist eine hohe Fichte, die bis zum Wipfel entastet und geschĂ€lt wird. Nur der oberste Wipfel bleibt unberĂŒhrt: Darunter kommt der „Kerbkranz” zu hĂ€ngen. Einen solchen Kerbbaum hat Johann Caspar Zehender auf einem Aquarell aus dem Jahre 1774 festgehalten. Das Bild zeigt den Gasthof „Zum weißen RĂ¶ĂŸlein” in Niederrad (= Frankfurt-Niederrad) mit dem beschriebenen Kerbbaum davor [16].
Von der Einholung des Kerbbaumes berichtet Kaut: „
 Es ist Freitag vor Kirchweihe. Im Verlaufe des Tages sieht man hier und da Kinder, welche Blumen tragen, es sind die Blumen zum Kranze an den Kirchweihbaum. Bevor jedoch das Flechten des Kranzes beginnt, begeben sich die Burschen in…

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Joh. Caspar Zehender, Gasthof „Zum Weißen RĂ¶ĂŸlein”, Niederrad, 1774, (Original im Hist. Museum Frankfurt a.M.)‚ Darstellung eines Kerbbaumes.

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Barthel Beham, die große Bauernkirchweih, um 1534 (Ausschnitt)

…die HĂ€user derjenigen MĂ€dchen, die sie sich ausersehen haben, die Eltern um Erlaubnis bittend . 
 Am Samstagmorgen herrscht reges Treiben. Gegen Mittag sieht man sĂ€mtliche Burschen, mit Äxten versehen, zum Walde ziehen, um eine geeignete Tanne oder Fichte zu fĂ€llen. Viele haben KrĂŒge mit GetrĂ€nken umgehĂ€ngt. Gegen drei Uhr des Nachmittags fahren Wagen ohne Leitern hastig aus dem Orte
 . in den Wald, um die KirchweihbĂ€ume zu holen.” [17] Das spĂ€tere Aufstellen des Baumes, welcher an einer bestimmten Stelle des Kerbplatzes eingerammt wird, scheint frĂŒher wie auch heute noch ein Problem fĂŒr die Kerbburschen zu sein. Jedenfalls hatte in Langen bereits 1811 der Zimmermann Sebastian Rodner krĂ€ftig beim Aufstellen des Baumes geholfen und bekam von der Gemeinde seine Unkosten erstattet.
Der Kerbkranz war nicht nur mit Blumen, sondern vor allen Dingen auch mit bunten BĂ€ndern geziert. Unter dem Kerbkranz wird heute noch die „Kerbpuppe” angebracht: eine aus alten Kleidern hergestellte und mit Stroh ausgestopfte Figur, die spĂ€ter beim „Kerbverbrennen” eine wichtige Rolle spielt.
Allerdings waren KerbbĂ€ume nicht in allen Orten und zu jeder Zeit ĂŒblich. Mancherorts in der Dreieich (z.B. Offenthal) ist der „Kerbstraul ” ĂŒberliefert, der zu Beginn des Festes an die Hauswand des Dorfgasthauses geheftet wurde [18]. Es konnten aber auch mehrere KerbstrĂ€uße an verschiedenen GasthĂ€usern sein.

Aus Dietzenbach ist ein Kerbkranz ĂŒberliefert, von dem der ĂŒber achtzigjĂ€hrige Jakob Heinrich Berz 1981 berichtete[19] „An diesem Abend (dem Kerbsamstag) wurde von den Kerbburschen im Kerblokal der Kranz gewunden, kunstvoll aus Selleriekraut und gut einen Zentner schwer, am Ende wurde er mit so vielen bunten BĂ€ndern geschmĂŒckt, daß kaum noch das dunkle SelleriegrĂŒn zu sehen war. An drei festen bunten Stricken wurde er in der Mitte einer Heugabel aufgehĂ€ngt und um Mitternacht unter dem Singen des Liedes ‚Wir winden wir den Jungfernkranz’ in die Wohnung der vorher ausgewĂ€hlten Kerbjungfrau getragen.”

Kirchweih in Neu-Isenburg um 1800

Aus der Zeit um 1800 haben wir zwei weitere, schöne Kirchweihbilder, die wir in der Folge beschreiben wollen. Sie stammen von Anton Radl. Der Wiener Maler Anton Radl (1774-1852), der 1794 zwanzigjĂ€hrig nach Frankfurt a.M. kam, schuf zahlreiche Tusch- und Sepiazeichnungen, Aquarelle und Ölbilder von zauberhafter Anmut. Nicht nur die lieblichen Berge und TĂ€ler des Taunus und die (seinerzeit noch) vertrĂ€umten Winkel des Rhein-Main-Gebietes sĂŒdlich von Frankfurt a.M. hat er zum Bildinhalt gewĂ€hlt, sondern auch das pittoreske Landleben und zwar in einer detailgetreueren Art als die Maler des Barock. Genau eine Generation nach Seekatz setzt mit Radl eine ganz neue Beobachtung des Volkslebens ein. Deshalb kommt den beiden Gouachen, die wir hier vorstellen wollen und die sich in der graphischen Sammlung des Frankfurter StĂ€dels befinden, eine besondere dokumentarische Bedeutung zu [20].
Die eine Darstellung zeigt ein reges Kerbtreiben auf einem freien Platz, welcher durch ein Gasthaus auf der linken und ein Wohnhaus auf der rechten Seite, sowie einer intensiven Bebauung im Hintergrund begrenzt ist.
Das andere Bild zeigt eine brauchtĂŒmliche Kerbhandlung, den „Gickelschmiß”. Beide Bilder wurden bisher mit „Kirchweih in einem Dorf bei Frankfurt” bezeichnet.

LandschaftDreieich1989015_1_webAnton Radl „Kirchweih in einem Dorf bei Frankfurt”, um 1800. (Aquarell) – (StĂ€delsches Kunstinstitut, Frankfurt, graph. Sammlung)

Wenden wir uns dem ersteren Bild zu, wovon der Verfasser anzunehmen glaubt, daß der Maler Anregungen aus Neu-Isenburg bekommen hat, denn das schlanke, elegante Rokokorathaus mit Treppenturm ragt aus dem HĂ€usergewimmel im Hintergrund heraus.
An den rechten Rand gerĂŒckt, dominiert der Kerbbaum‚ so wie wir ihn schon von dem Bild von Zehender kennen. Festlich-bunt gekleidete Landleute haben sich auf dem Platz versammelt und lauschen dem „Kerbspruch”, der auf der linken BildhĂ€lfte im Vordergrund vollfĂŒhrt wird. Wieder andere unterhalten sich oder lassen sich aus der mitgebrachten Flasche einschenken. Im Hintergrund sind offene MarktstĂ€nde aufgebaut, dort bieten HĂ€ndler ihre Waren feil. Ein reisender HĂ€ndler hat offensichtlich im Gasthof im Vordergrund eine LokalitĂ€t zum Verkauf von „Galanteriewaren” eingerichtet: eine Stange ist aus einem Fenster des oberen Stockwerks herausgeschoben, an der eine ZinnschĂŒssel und ein paar schwarze StrĂŒmpfe mit rotem Band angeheftet wurden. Sicherlich ein „Ausleger”, ein Hinweis auf das ambulante HĂ€ndlerdomizil.
Vor dem Tor des Gasthofes wird der schon erwĂ€hnte Kerbspruch abgehalten. Es werden die Begebenheiten des verflossenen Jahres in satirischen Gedichten persifliert. Dies ist auch heute noch eine beliebte Kerbunterhaltung in vielen Dörfern und StĂ€dten des Odenwaldes und der Bergstraße, wenngleich in der Dreieich keine Erinnerung mehr daran besteht.. Man sieht auf dem Bild ganz deutlich einen Akteur, der einen Zettel vor sich hĂ€lt und abliest. Er steht hinter einem hohen, leeren Holzfaß, auf den ein weiterer Akteur mit dem Holzhammer den Tusch klopft! Die Zuschauer und Zuhörer sind vergnĂŒgt, einer wirft jauchzend seine MĂŒtze in die Höhe.
Vor dem Geschehen hat sich aus einer Flinte ein Schuß gelöst und dieser zielt in Richtung eines bĂ€ndergeschmĂŒckten Hammels, der von der Bildmitte zum Rand springt. Es scheint ein Hinweis auf das Hammelschießen zu sein.

Der Kerbhammel

Zu den Privilegien der Kerbaktiven gehörte seit dem 17. Jahrhundert die Übergabe des Hammels, entweder als Zehrung fĂŒr die Kerbburschen oder als Preis fĂŒr das Kirchweihschießen. Über lange Zeit berichten die BĂŒrgermeisterrechnungen von langen darĂŒber. So ist in einer Notiz aus dem Jahre 1656
zu lesen:

„2 ïŹ‚- haben die Kirchweih die Knechte unß ahn ihrer Zehrung zugerechnet, welches ihres Herkommens nach anstadt eines Hammels gegeben wirdt. 1 fI. den ScheibenschĂŒtzen zu ihrer gebĂŒr‚ so umb bemeldeten Hammel geschossen.”

1714 wird dann wieder das Brauchtum des Kirchweihhammels aufgenommen:
„6 fl. dem SchĂ€fer Nicol vor zwey Hammel, so dem Ausschuß und Jung Purschen auf der Kirchmeß zu verschießen gegeben.”

1744 wird vermerkt, daß ein „fetter Hammel zur KĂŒrbe, so den jungen Purschen zu vertanzen gegeben worden” angekauft wurde. Wenn auch in manchen Jahren von dem „alten Herkommen”, besonders in kriegerischen Zeiten, kein Gebrauch gemacht wurde, so war das Brauchtum nicht vergessen und wurde bis ins 19. Jahrhundert hinein gepïŹ‚egt. Im Jahre 1786 erhielt der SchĂ€fer Johann KnĂ¶ĂŸ „vor den Kirbhammel” von der Gemeinde 5 Gulden und 10 Albus und 1807 den Betrag von 8 Gulden.
Der Kirchweihhammel war ursprĂŒnglich der Preis fĂŒr gutes Scheibenschießen, welches der „reisige Ausschuß” an Kirchweih veranstaltete. Der „reisige Ausschuß” war eine Art Landmiliz, der in den Dörfern aus dem „jungen Ausschuß”, den waffenfĂ€higen MĂ€nnern von 16-40 Jahren, und dem „alten Ausschuß”, den MĂ€nnern von 40-60 Jahren bestand.
Dieser Kirchweihhammel wurde somit zur Symbolfigur fĂŒr das Fest.
Obwohl die Kerbburschen im 17. und 18. Jahrhundert zu dem Jahrgang gehörten, der zur Ausmusterung zum jungen Ausschuß aufgerufen wurden, gab es wegen des Kirchweihhammels gelegentlich Schwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen den Kerbburschen und den anderen Mitgliedern des reisigen Ausschusses. Diesen Streitigkeiten begegnete die Gemeinde dadurch, daß sie z.B. im Jahre 1714 zwei HĂ€mmel stiftete: „Sechs Gulden haben die BĂŒrgermeister Hans Georg Becker und Hans Georg Sehring dem SchĂ€fer Nicoluas Gill vor zwey Hammel bezahlt, welche dem Ausschuß allhierverschießen und denen Kirmeß Knechten zu verdantzen von der Gemeinde verehrt. Langen 18.8bris 1714.”
Damit allerdings noch nicht genug: die Kerbburschen behaupteten, daß ihnen ein geringerer Hammel verehrt worden sei. Danach legte die Gemeinde noch einmal 1 Gulden zu [21].

Der Hahnenschlag („Gickelschmiß”)

Eine Kerbattraktion ist das Geschicklichkeitsspiel des Hahnenschlages, mundartlich „Gickelschmiß” genannt. Dieses Spiel wird vielfach noch heute (oder wieder) am zweiten Kerbtag durchgefĂŒhrt, wenn in das Geschehen des Kerbablaufs MĂŒĂŸiggang einzuschleichen droht.
Der Gickelschmiß ist ein Geschicklichkeitsspiel, von dem kompetente Autoren meinen, dieses von den HandwerkertĂ€nzen der StĂ€dte ab dem 14. Jahrhundert herleiten zu können. Diese aufwendigen SchaubrĂ€uche gehörten zu den Privilegien der ZĂŒnfte. Ein frĂŒhes Zeugnis hierzu haben wir – wie so oft – durch ausgesprochene Verbote: so bestimmt im Jahre 1496 das Frankfurter BĂŒrgermeisterbuch „daß hane dantzen vund umb die gense nit gescheen haißen.” [22] Der Hahn war also TrophĂ€e bei einem Geschicklichkeitstanz. Ähnlich verhĂ€lt es sich noch heute beim Hammeltanz, der vielerorts im Odenwald und an der Bergstraße durchgefĂŒhrt wird.

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Im 16. Jahrhundert haben dann die Meister um DĂŒrer mehrfach in ihren Holzschnitten den Hahnentanz abgebildet. Die TrophĂ€e, der prĂ€chtige Hahn, sitzt meist in einem hölzernen KĂ€fig auf einer mehr oder minder hohen Stange oder einem geschĂ€lten Fichtenstamm, vergleichbar mit dem schon erwĂ€hnten Kerbbaum. So sehen wir ihn bei Barthel Beham gleich zweimal auf seinen Frankfurter BlĂ€ttern wiedergegeben [23].
Vom Geschicklichkeitstanz wechselte das Spiel im 17. und 18. Jahrhundert zum Hahnenschlag. Bereits in der Hessen-DarmstĂ€dtischen Hochzeitsordnung aus dem Jahre 1606 wird das Hahnenschlagspiel auch als Belustigung der mehrere Tage dauernden Hochzeitsfeierlichkeiten erwĂ€hnt. Aus einem Bericht des frĂŒhen 19. Jahrhunderts entnehmen wir folgende Schilderung des Spieles: „
 Auf einem freien Platze wurde ein Loch in die Erde gegraben, in solches der Hahn gesetzt und ĂŒber denselben ein großer Topf gestĂŒrzt. Ein großer Kreis von Zuschauern. Einem wurden nun die Augen verbunden und er, mit einem Dreschflegel versehen, in eine gewisse Entfernung vom Topf gestellt. Hier wurde derselbe einige Male im Kreise umgedreht, um denselben wegen der Richtung irre zu machen. Nun ging der Verbundene nach seiner Meinung nach dem Topfe hin und fĂŒhrte einen recht krĂ€ftigen Hieb nach demselben 
“ [24]. Gelang es dem Kandidaten, den Topf zu zertrĂŒmmern und den Hahn zu befreien, dann war er sein. Schaffte er die Probe nicht – was die Regel war – kam der nĂ€chste an die Reihe. Dies wurde so lange geĂŒbt, bis der Schlag traf.
Davor wurde der Hahn sogar mit dem Körper in den Boden eingegraben und der Spieler mußte mit dem Dreschflegel nach dem Kopf des Hahnes zielen, um ihn abzuschlagen. Durch das Einschreiten der Geistlichkeit und der landesherrlichen Obrigkeit wurde dieses schreckliche Spiel in ein symbolhaftes umgewandelt, wo der irdene Topf anstelle des Hahnes eingesetzt wurde und der Hahn nur noch die Rolle der TrophĂ€e ĂŒbernahm. Im 18. Jahrhundert war es dann „Ehrensache”, daß der Hahn nicht etwa gekauft wurde. Vielmehr wurde er auf andere Weise „organisiert”, d.h. gestohlen. In den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts soll es dann in Langen vorgekommen sein, daß eine erboste BĂŒrgerin auf dem Kerbplatz erschien und den ihr gestohlenen Hahn zurĂŒckforderte. Unter dem Gejohle der Kerbburschen schlug einer von ihnen mit dem Dreschflegel statt nach Hahn und Topf nach der wutschnaubenden EigentĂŒmerin, die arg maltrĂ€tiert den Wundarzt aufsuchen mußte [25].
Die fĂŒr das Rhein-Main-Gebiet so prĂ€gende Brauchhandlung des Gickelschmiß hat Anton Radl in einem zweiten Aquarell festgehalten, welches in einem noch nicht lokalisierten Orte im Umkreis von Frankfurt a. M. entstanden ist. Auf einem Platz vor einem stattlichen GebĂ€ude, welches eine offene Halle aufweist und offensichtlich das Rathaus vorstellt, hat sich die Bevölkerung des Dorfes versammelt – unter den Arkaden steht in geziemendem Abstand eine Gruppe reputierlicher BĂŒrgersleute aus dem benachbarten Frankfurt und schaut gespannt dem pittoresken Treiben zu.
Im Zentrum des Geschehens steht ein Akteur mit verbundenen Augen, den Dreschflegel zum Schlage erhoben: die bekannte Übung. Ein Hund springt aufgeregt in die Mitte des Platzes. Am Rande der Zuschauergruppe stehen zwei Akteure, wovon der eine den Hahn auf einer langen Stange trĂ€gt, der andere eine gefĂŒllte Flasche erhebt. Drei Musikanten spielen wĂ€hrend des Spektakels lustige Weisen.
Auch die NebenschauplĂ€tze sind ergötzlich: wir sehen Kinder beim vergnĂŒgten Spiel, ein Junge stolziert auf einer niederen Mauer und hat einen Zwei

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Anton Radl „Kirchweih in einem Dorf bei Frankfurt“, um 1800, Aquarell, Darstellung des Hahnenschlags ( StĂ€delsches Kunstinstitut, Frankfurt, graph. Sammlung)

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Requisiten vom Gickelschmiß (Buchschmuck zu Wilhelm Sauerweins LokalstĂŒck „Bernemer Kerb”, 1839)

spitz -wohl ein ausgemustertes UniformstĂŒck — auf. In der rechten unteren. Ecke stillt eine Mutter ihr Kind, ein Hinweis auf das unverfĂ€lschte Landleben, welches Radl vermitteln wollte. Davor hat sich der wohl betrunkene Vater ausgestreckt, den geleerten Apfelweinkrug mit Zinndeckel hat er achtlos neben sich liegen. Wie das erste Bild von Radl zeigt auch dieses bemerkenswerte trachten- und kostĂŒmgeschichtliche Aspekte, die der Verfasser in einem anderen Zusammenhang noch einmal behandeln will.
Anton Radl hat uns noch zwei weitere, in jedem Falle humoristisch zu wertende Darstellungen des KirchweihvergnĂŒgens in der Umgebung von Frankfurt hinterlassen, die sich ebenfalls in der graphischen Sammlung des Frankfurter StĂ€dels befinden. Er hat sie „vor der Kirchweih” und „nach der Kirchweih” benannt. Sie zeigen das Fest zu Beginn noch sittsam, wenn auch ausgelassen und am Ende steht das Chaos, Zank, Streit und SchlĂ€gerei!

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Anton Radl, Anfang der Kirchweih, um 1800, Aquarell. (StÀdelsches Kunstinstitut, Frankfurt, graph. Sammlung)

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Anton Radl, Ende der Kirchweih, Aquarell. (StÀdelsches Kunstinstitut, Frankfurt, graph. Sammlung)

Kirmesknechte – Kerbburschen

Getragen wurde das Fest seit eh und je von den Kerbburschen, die alljĂ€hrlich wechselten und sich im Alter von 19 bis 20 Jahren befanden. Es war meist der Burschenjahrgang kurz vor oder nach der Musterung, der sich zur Gemeinschaft der Kerbburschen zusammenfand. Im 17. und 18. Jahrhundert hießen sie „Kirmesknechte” oder „Kirbknechte”. So ist in der Langener BĂŒrgermeisterrechnungen der Jahre 1660 bis 1668 u.a. vermerkt: „3 ïŹ‚. den sembtlichen Knechten der Kirmeß zur Zehrung wie Herkommens”.
Ab dem 19. Jahrhundert werden die Jugendlichen „Kirb-” oder „Kerbburschen” genannt. Der von der Burschenschar ausgewĂ€hlte AnfĂŒhrer heißt — soweit sich dies zurĂŒckverfolgen lĂ€ĂŸt – „Kerbvadder”.
Die Kerbburschen zeichnen sich durch ihre Kleidung aus. Schon im Bericht des Amtsmannes Arnold wird von „denen habenden besten Kleidern” und „von denen Weibsleuten mit BĂ€ndern ausgeschmĂŒckten HĂŒten” gesprochen. Die bĂ€ndergeschmĂŒckten HĂŒte spielten in der Folgezeit die wichtigste Rolle. Sie wurden zudem im Laufe der Zeit noch mit Papierblumen ĂŒber und ĂŒber dekoriert. Die ĂŒbrige Kleidung wechselte von Zeit zu Zeit, gelegentlich von Jahrgang zu Jahrgang; zumindest können wir dies auf den frĂŒhen Kerbfotografien im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts erkennen. Über lĂ€ngere

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Kerbburschen in Langen 1893 (Stadtarchiv Langen) mit KerbpÀrchen

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Kerbburschen in Langen 1896 (Stadtarchiv Langen) mit KerbpÀrchen und Mundschenken

Zeit waren bunte RingelstrĂŒmpfe populĂ€r, die unter dreiviertellangen Hosen getragen und mit roten BĂ€ndeln mit Wollpompons gehalten wurden. Ebensolche Trikothemden waren um die Jahrhundertwende ebenfalls sehr beliebt. Um den Hosenbund wurde gelegentlich eine breite, rote SchĂ€rpe geschĂŒrzt. Nach 1900 verschwanden RingelstrĂŒmpfe und -hemden zu Gunsten von langen, dunklen Hosen und weißen Hemden.
Oft waren in der Gruppe der Kerbburschen noch zwei „Mundschenke” anzutreffen, die sich durch eine umgebundene weiße SchĂŒrze auszeichneten. Über wenige Jahre ist auch ein „KerbpĂ€rchen” bezeugt, welches in phantasievoller Kleidung nach Tiroler Vorbild ausstaffiert war. Die seinerzeit schon bei MilitĂ€r dienenden Burschen, trugen stolz ihre Ausgehuniform.

Amtl. Berichte ĂŒber die Kirchweihfeiern in der Obergrafschaft aus den Jahren 1737—1740

Von Pfarrer D. Dr. Diehl in Darmstadt
Sonderdruck aus den BlĂ€ttern fĂŒr Volkskunde Band VIII, Heft 2
Hessisches Staatsarchiv H417/10

Im September 1737 lief bei dem DarmstÀdter Hofpredigers Friedrich Wilhelm Berchelmann ein anonymes Schreiben ein, dass folgenden Wortlaut hatte:

„Ew. Hochehrw. wissen, ohne von andern sich Beschreibungen drĂŒber geben zu lassen, was die Kirmessen sind, welche in unserm Lande mit landesherschaftlicher Erlaubnuß gehalten werden. Indeme sie aber doch meines Wissens kein wort_unbekannt jemahlen geweßen, so habe ich nicht undienlich zu seyn erachtet, denenselben eine kurtze aber doch warhaftige delineationem deren Wahrheit nach allen Zeilen erweißlich gemacht werden kan, zu zu senden. Mann macht vielleicht die Sache bey Hofe ziemlich unschuldig. Allein dem, der sie in der NĂ€he ansiehet, ist sie höchstĂ€rgerlich und mit solchen Umstanden vergesellschaftet, welche allerdings meritiren, in ihrer natĂŒrlichen Gestalt und BlĂ¶ĂŸe dargestellet zu werden. Ich weiß, daß hierĂŒber nicht allein auf dem Lande geeyfert wird: Allein das bin ich doch versichert, es mĂŒsse auch durch diese kurtze delineationem dero gerechter Eyfer, so sie zeithero gegen das Böse gezeiget, gereizet werden, einen Versuch zu thun, ob etwa, wo nicht das gantze Wesen gantz und gar mochte cassirt werden, dennoch die zeithero ums Geld verstattete Erlaubnuß zurĂŒcke genommen werden; als wodurch wie ich gewiß persuadirt binn, diese Gotlosigkeit eine ihrer vornehmsten StĂŒtzen verliehren wird. Ich weiß auch, daß sie solchem aller gerechtestem Bitten und Seufzen so vieler treuer Knechte unsers Heylandes nicht entgegenstehen, sonder nach demjenigen Amte, das ihnen anvertrauet ist, suchen werden, solchen Greuel von seiner StĂ€tte zu stossen. Gott lasse uns hiervon bald die erwĂŒnschte WĂŒrckung spĂŒren, als worum ich und die mit mir an gleichem Wercke arbeiten, nicht ermanglen werden, denselbigen inbrĂŒnstig anzuruffen.

Ich binn unter Göttlicher gn. Erlassung
Ew. Hochehr.
Meines insonbers hochgeehrtesten
H. Hoffpredigers zwar dermahlen
ungenanter aber doch nicht un-
bekanter.”

Diesem Schreiben war eine Beschreibung einer Kirmes mit Hervorhebung aller damit zusammenhĂ€ngenden SchĂ€den beigefĂŒgt, betitelt „Species facti”, die folgendermaßen lautet:

„Species Facti des gegenwĂ€rtigen im Schwang gehenden Kirmessenwesens auff dem Lande.

Die Kirmessen sind das ĂŒppigste Wesen, das man sehen mag. Der Anfang darzu wird gemacht durch einen höchst=thörichten und lĂ€cherlichen Auffzug mit gemahlten HĂŒthen gleichsam als Kronen
etc. in recht auff Baechanalische Art. Mann sie an den Ort kommen, so wird eine dreyfache Salve gegeben, und hierauff wird der Tantz, ober vielmehr das GehĂŒpfe und Gespringe mit einer ordentlichen Confusion unter bestĂ€ndigem Aufspielen von Geigen und Waldhörnern auch vermischtem Schießen und anderm Lermen angefangen und fortgefĂŒhret.

Der Ort ist unter dem freyen Himmel unter einem Baum, den sie entweder im Dorffe haben, oder als ein Siegezeichen des Liberi Patris aufrichten, und mit BÀndern zieren. Des Abends aber, wenn es Regenwetter ist, auff dem Rathhause unter dem bestÀndigen Zulauff des gantzen Dorffs.

Die Zeit ist von Mittwoch inclusive Tag und Nacht an einem StĂŒck fortwĂ€hrend bis den sonnabend ebenfals inclusive, und also vier gantzer Tage, da hereinbrechende Sontag sokchem Unwesen
kaum einen Stillstand zu Wege bringen kann: Da dann dießes liebe Bacchus-Fest, wie es angefangen, mit Schießen und allerhand Lermen wieder seinen Abschied nimt.

Die Concomitantia find 1. ein bestĂ€ndiges Sauffen, welches zu befördern sie sich mit etlichen Ohmen Wein versehen und welches die jungen Leute sowohl auff dem Rathhauße als auch andere in denen WirthshĂ€usern ohngescheuet treiben, als woselbst auch gemeiniglich Spielleute sind, und gehĂŒpft und gesprungen wird. 2. Allerhand Gottlosigkeiten und Laster, welche, biß auff dieienige Dinge, welche Herrschaftliche Straffe bringen, alle mit einander erlaubt find, in daß mann fagen muß, eĂ€ sehen die Kirmeßen eine rechte Sentina, wo alles böse Wesen, so das ganze Jahr in verborgenen CanĂ€len fließet, sich exponeriret und stagniret. Sonderlich haben unter allen Lastern der MĂŒĂŸiggang, die Vollerley nebst unmittelbahre draus folgendem unzĂŒchtigen Wesen, so sich mit Worten und Thaten auff allerhandt Art und Weiße zu Tage leget, den Vorzug.

Die C o n s e q u e n t a, so zum theil unter denen Concomitantibus ihren Platz finden, betreffen sowohl das geistliche als das leibliche, Unter jenen sind: 1. Eine Unruhe der ganzen Gemeine. Da wird alles aufrĂŒhrisch, und die GemĂŒther kommen in eine gewaltige Bewegung, Wie ein Faß, das noch auf der Hefen liegt, wann es angestoßen wird; so wird das ganze Systema der SĂŒnden rege gemacht, und der alte sĂŒndliche Mensch in eine solche Bewegung gebracht, welche einer Raserey nicht unĂ€hnlich ist, woraus hernach allerhand Inconvenientien zu entstehen pflegen. Welcher Gestalt dann 2. alles zĂŒgellos wird; die Eltern sind nicht mehr Herr ĂŒber die Kinder, und die Herrschafften nicht mehr ĂŒber das Gesinde. Dieses will nichts thun, sondern laufft hin dem Baal nach und will ihm dienen und wer mit ihm zu rechte kommen will, der muß sie lauffen lassen. Die mehresten lassens geschehen. Wer es wehren will, der hat die grĂ¶ĂŸte Noth und muß offt an dem ZĂŒgel halten, daß ihm das Blut unter denen NĂ€geln möchte hervorgehen. Andere mĂŒssen wohl offenbahren Ungehorsam erfahren, beyde aber mit fehlenden Augen sehen, daß ihre Arbeit entweder gar nicht, oder nicht recht oder mit dem grĂ¶ĂŸten Verdruß gethan wird. 3. Entstehet ein himmelschreyendes Aergernuß zumahl derer Kinder. Was diese sehen unnd hören mĂŒssen und was das vor unheylbahre Wunden in ihre Seelen schneidet, ist leicht zu erachten. Offt werden auch sieselbe sehr frĂŒhzeitig mit in solches wĂŒste Wesen hineingeflochten u. theils als unschuldige LĂ€mmer zur Schlachtbank gefĂŒhret, unnd mann hat noch noth, daß mann die Schul-Kinder unter Bedrohung empfindlicher Straffen davon abhĂ€lt. Und endlich bleibt 4. das Andencken der begangenen SĂŒnden noch ĂŒbrig, womit sie alle Tage neue SĂŒnden begehen.

Das leibliche hat nicht weniger sehr schĂ€dliche Consequenzien. Eine unmittelbahre Consequenz ist die Ausleerung derer Beutel. Das ist etwas Gewöhnliches, daß mancher von Jungen Burschen von 5 Ă  10 fl. auf dem Platze sitzen lĂ€sset. Nimt mann das ganze ĂŒber einen Haufen zusammen, was mit Fressen und Sauffen etc. durchgebracht wird, so langen 300 fl., auch, nachdem die Gemeinden sind, wohl ein mehreres nicht hin, diesen selbst veruhrsachtenSchaden zu ersetzen.

Derer Impedimentorum, welche als Uhrsachen auzusehen sind, warum solches Unwesen in solchen Grad grassiert, tönten viele angefĂŒhret werden. Hier ist eines einzigen zu gedencken und zwar weiter nicht, is insofern es dienet, die Speciem facti zu ergĂ€ntzen. Solches ist nun die fĂŒrstliche Erlaubniß, welche denen Leuten ums Geld dahin gegeben wird. Eine Sache, welche, so unschuldig sie auch
möchte angesehen werden, in der That und Wahrheit dem ohne das höchst sĂŒndliche Wesen noch eine weit sĂŒndlichere Gestalt gibt. Zudem nemlich das tolle Volck sich einbildet, als ob es durch diese ihme mitgetheilete Dispensationem vel quasi eine Freyheit quidvie zu begehen erlangt hĂ€tte; So wird dadurch alle Ermahnung und Bestrafung derer in denen Gemeinden mit Treue u. Eyfer arbeitenden Lehrer zu schanden gemacht. Was etwa sonst von Boßheiten so hitzig nicht getrieben wĂŒrde, das wird solcher Gestalt auff den höchsten Grad getrieben, weil sie sich vor ihr Geld was Rechts lustig machen mĂŒssen. Und was ihnen ja etwa imputiret werden könte, denenjenigen heimgegeben, welche ja besser mĂŒssen wissen, was recht oder unrecht zu thun oder zu lassen seye.

Berchelmann ging auf das Schreiben, das seiner Ansicht nach von einem Pfarrer stammte, ein und erstattete unter BeifĂŒgung der „Species facti“ dem hochfĂŒrstlichen Confistorio in Darmstadt eine „unterthĂ€nigste Anzeige“ mit der Bitte, „daß die Sache unpartheyisch und grĂŒndlich untersuchet und wenn sichs also verhĂ€lt, wie die Species facti lautet, eine bewegliche Vorstellung an Serenissimi HochfĂŒrstliche Durchlaucht gemacht und um gnĂ€digste Abstellung solches öffentlichen Aergernisses unterthĂ€nigst gebeten werde“.

Das hochfĂŒrstliche Konsistorium trat Berchelmanns Ansicht einstimmig bei, gab aber die Sache, da sie zur Polizei gehöre und nicht Konsistorialsache sei, am 24. Oktober 1737 weiter. Die erste praktische Folge der Anzeige war ein Ausschreiben, das aus dem Geheimen Rat am 19. November 1738 an „sĂ€mtliche Beambte der Ober- und Niderngraffschafft“ erging. In ihm ward unter BeifĂŒgung einer Abschrift der „Species facti“ ein Bericht darĂŒber, wie in dem dem einzelnen Beamten unterstellten Amt „auf denen Kirchweyhen sowohl in praeparatoriis als in actu selbsten verfahren werde“, sowie ein Bedenken, „wie solchem Uebel mit Nachdruck zu remediren“, erfordert. Daraufhin liesen Berichte ein vom 6. Dezember 1738 aus dem Amt Lichtenberg, vom 24. Dezember 1738 aus dem Amt Darmstadt (mit Sonderberichten der Centgrafen von Arheilgen und Pfungstadt), vom 17. Januar 1739 aus den Aemtern Braubach und Katzenelnbogen vom 22. Januar 1739 aus dem Amt JĂ€gersburg, vom 12. Januar 1740 aus dem Amt RĂŒsselsheim, vom 14. Februar 1740 aus dem Amt Seeheim, vom 8. MĂ€rz 1740 aus dem Amt Langen, vom 18. MĂ€rz 1740 aus dem Amt Zwingenberg (mit Sonderberichten der Schultheißen von Auerbach, HĂ€hnlein und Alsbach). Der Bericht aus dem Amt Dornberg, der am 1. Februar 1740 durch ein Monitorium nochmals eingefordert wurde, liegt den Akten nicht bei. Er wurde anscheinend ĂŒberhaupt nicht geliefert.

Die Berichte, die bei dieser Gelegenheit einliefen, sind von großem Wert. Sie zeigen, wie man in der Zeit um 1740 in der Obersgrafschaft Katzenelnbogen Kirchweih hielt. Wir teilen deshalb ihre Hauptstellen, ohne jeden Kommentar, mit, und zwar in der Reihenfolge, in der sie einliefen. SpĂ€ter wird sich vielleicht Gelegenheit bieten, auf Einzelnes, wie z. B. den Kirchweihbaum einzugehen. Praktischen Erfolg hatten die Berichte nicht.

1. Aus dem Bericht des Amtmanns Henrich Wilhelm Langsdorf von Lichtenberg.

„Die praeparatoria bey denen jĂ€hrlichen Kirchmessen in diesem Ambt bestehen darinnen, daß Abendts vorhero ein Baum aufgerichtet wird und darauf ein Tantz geschiehet, keinesweges aber ist gebrĂ€uchlich, daß mit gemahlten HĂŒthen und Schießen der Aufzug geschehe, sodann wird der Schluß bey dem NachtlĂ€uten gemacht. Die grobe Exzesse, so dabey Vorgehen, werden gestrafft, das honestum et deoorum aber muß doch gemeiniglich Noth leiden, interim abusus non tollit using. An den vielen Ausschweiffungen aber, so bey dergl. Gelegenheiten vorgehen, ist wohl eine Ursach mit, daß man denen jungen Leuthen sonsten alle innocente Ergetzlichkeiten abschneidet, e. gr. das Kegelspiel auf Sonntag nach gehaltenem Gottesdienst, so jedoch keineswegs gegen die Kirchenordnung, sondern nur in gewisser Maas eingeschrenkt ist.“

2. Aus dem Bericht des DarmstÀdter Oberamts.

„Solang als Kirmessen TĂ€ntze verstattet werden, werden wohl die Kirmessen-Unordnungen, welche hiervon lediglich abhangen, inevitable bleiben. Obwohl es mit der Tantz-Concessions-Ordnuug die gute Absicht mag gehabt haben, die Bodinus de republ. Lib. 6 cap. 2 beschreibt…, so wird doch solche von dem rohen Volck in Boßheit dahin verkehren daß sie meinen, durch Erlegung des Tantzgeldes und das dadurch extrahirende Conoessions-Decret Ablaß gegen alle darunter practicirende Üppigkeiten erlangt zu haben. An denen nahrhaffteften Orten, und wo noch eine gute Verfassung ist, wird man fast keine Kirmeß-TĂ€ntze mehr finden, und alßo auch daselbst wahrnehmen, dass das Schwermen und Lermen nicht so im Schwang gehe, als an denen Orten, da die liederliche Pursche vermeinen, sie mĂŒssen ihren Eltern auch noch den letzten Heller durchbringen. Und dargegen hilfst auch die sorgfĂ€ltigste Anstalt nicht, wann nicht die Quelle, woraus aller Exceß abfließet verstopfet wird.“

3. Aus dem Begleitbericht des Centgrafen Johann Lorenz Bindewald von Arheiligen.

„Bey dem jĂ€hrlichen Festo Epicuri oder wann, nach christl. Art zu reden, die Kirmessen zu feyern angefangen werden, welches, wie Jedermann weiß, daß dieses unter den Bauern der vornehmste Tag des gantzen Jahres ist, auf welchen sie sich deswegen von einem Sommer und Herbst zum andern. so sehr freuen, weilen Ihnen alsdann, ihrer Einbildung nach, durch die ertheilte Dispensation mehr Freyheit als sonsten zn sĂŒndigen erlaubet ist, kann ich nicht lĂ€ugnen daß an theils Orten der mir geanvertrauten Centh die Praeparatoria nicht viel besser gemacht werden als .. in der specie facti, maßen die junge Pursche nicht allein unweit dem Rathhaus; einen mit einem Crantz gezierten hohen Tannen-Baum aufrichten, sondern auch die HĂŒthe von denen Dorff-Nymphen mit Roßmarin und BĂ€ndern gleichsam becrönen, ja sogar die Weinkannen und GlĂ€ĂŸer bekrĂ€ntzen lassen, und sich so unbĂ€ndig dabey anstellen, daß weder Geist- und weltliche Obrigkeit zu solcher Zeit die biß an den Halß mit Bier und Brandewein angefĂŒllte Nachkommenschafft des Grobiani im Zaum und gehörigen Schranken zu halten im Stand ist. Was rechtschaffene HausvĂ€tter und MĂŒtter, wann sie ihren Kindern und Gesinde den freyen Willen alsdann nicht lassen wollen, vor Verdruß und Schaden deßwegen zu gewarten haben, ist leicht zu erachten, und mĂŒssen manche Eltern, die das liebe Brodt nicht im Hauß haben, ihren liederlichen Söhnen die torimenta malorum zu debouchiren herbey schaffen, und solten sie solche, wie offtmahl zu geschehen pfleget, mit gröstem Verlust bey denen Juden aufborgen.“

4. Aus dem Begleitbericht des Centqrasen Helwig Henrich Welcker von Pfungstadt.

„Es werden zwar die praeparatoria zu denen Kirmessen in der mir gnĂ€digst anvertrauten Cent, nicht, wie in der Specie facti enthalten, mit einem so lĂ€cherlichetn Auszug, vielweniger ohnehin verbotteuem Schießen sondern nur mit Steckung eines Baums, so oben mit BĂ€nder gezieret, an den Orth, wo das junge Volck ihren Kirmesen Tantz hĂ€lt, gemacht, auch das Tantzen und Schwermen, welches, wie nicht zu lĂ€ugnen und nicht gnugsam zu wehren ist, fast gantze NĂ€chte hindurch anhĂ€lt, lĂ€nger nicht als Sonnabends mittag biß 11 ad 12 Uhr verstattet, die in bemelder Specie facti erwehnte Concomitantia, Consequentia und Inconvenientien aber mĂŒssen diejenige, welche aufm Land wohnen, dergestalt, wie solche darin sich abgemahlet befinden, öffters mit erstaunenden Augen ansehen, so daß Geist- und Weltlichen Bedienten, welche dem Unwessen nicht gnugsam vorzubeugen im Stand sind, vornemblich aber denen Brodt-Herren und mehrsten Eltern, welche ihr Gesind und Kinder alsdann im Zaum und behörigen Schrancken zu halten nicht im Stand sind oder wenigstens, wann sie ihren raßendem Gesind und Kindern den vollen Ă€rgerlichen Lauf, wiewohlen doch ohne Effect, nur nicht lassen wollen, das gantze Jahr hindurch von selbigen mehrsten Theils den sensiblesten Verdruß, mittelst irrespectuofer Bezeigung und nachlĂ€ssiger Arbeit empfinden mĂŒssen, fast bange wird, wann dieße Kirmessen und Bachusfestitis herannahen.“

5. Aus dem Bericht des Amts Braubach und Katzenelnbogen.

„Man weiß in dem hießigen Ambt von Kirmeß festins nichts mehr, sondern wann die junge Pursch im Jahr sich ja einmahl lustig machen wollen, so geschiehet solches auf denen Herrschaftlichen privilegirten JahrmĂ€rkten, da sie auf solchem gegen Erlegung der eingefĂŒhrten Tantzconcessions-Gelder von Mittag an biß Abends etwa 12 Uhr aufm öffentlichen Marckt, oder nach dem es die Saison giebt, in einem Wirths-Hauß bey einem Glaß Wein, oder weil solcher dermahlen zu theuer, bey einem Glaß Bier und Brandtenwein ohne den geringsten beschriebenen Aufzug einen erlaubten Tantz halten und more rusticali sich lustig machen, welches unsers geringen ermessens einem Unterthan, welcher das gantze Jahr sauerlich arbeitet und gnĂ€digster Herrschafft das seinige praestiret schon zu permittiren wĂ€re, in dem bey allzustarckem Zwang im Verborgenen offtmahl mehr böses gethan wird, als in offentlicher Gesellschafft nicht geschehen kann noch wird“

6. Aus dem Bericht des Amtmanns Johann Adam Lichtenberg von JĂ€gersburg.

„In hiesigem Amte werden nur an 3 Orten die Kirmessen gehalten, zu Gros Rohrheim aber nicht, sondern hier seind jĂ€hrlich zwey Jahr MĂ€rckte, bei welchen etwa der eine oder der andere Wirth, in seinem Hauße, Einen Tag Spielleute und ein Tanz hĂ€lt. Zu Groshaußen Schwanheim und Langwaden, woselbsten Sie die Kirmessen gegen den Herbst zu halten pflegen, da werden zwar auch Spielleute, jedoch aber kein offentlicher Tanz sondern nur im Wirthshauße gehalten, und wĂ€hret Einen, ja höchstens 2 Tage, wie im verwichenen Jahr auch geschehen. Und ist mir

1. von AuffĂŒhrung der Kirmeß, außer daß die Pursche StrĂ€uße mit BĂ€ndern auf denen HĂŒten haben, vom Schießen und ĂŒbrigen Ceremonien nichts bekant, wie dann auch die fĂŒrstl. Schultheißen mich dessen versichern, daß dergleichen niemalen geschehe.
2. Wird, wie oben gedacht, kein offentlicher Tanz unter freyem Himmel sondern in denen Wirthsstuben, oder in einer Scheuer, mithin unter keinem Baum gehalten; wie dann Niemand wird sagen können, daß jemals ein solcher aufgerichteter Kirmeß-Baum in hiesigem Amt gesehen worden.
3. Die Zeit, wie lang die Kirmessen in hiesigem Amt wĂ€hren, ist 2 Tage und des Abends um 10 Uhr mĂŒssen Sie aufhören zu spielen, welches ich denen fstl. Schultheißen, wann ich die Tanzzettel ausgegeben, anbefohlen habe.
4. Ist es hier noch niemalen geschehen, daß die Pursche Ihren eigenen Wein vorgelegt, sondern Sie halten, wie schon gedacht, Ihren Tanz jederzeit im Wirthshauße.
5. Ist es nicht ohne, daß bey dergleichen Kirmessen allerhand Laster vorgehen, zumalen da das Junge Volck bey so gestalten Sachen, in allen StĂŒcken Gelegenheit bekommt, und lassen weder das Gesinde noch die Kinder abhalten, auch ist nicht zu lĂ€ugnen, daß die kleine Kinder, so herzulauffen, allerhand bĂ¶ĂŸes und Ihnen Argerliches gewahr werden und
6. wird freylich das Geldt von dem Gesinde und Kindern unnöthig zugebracht.‱ Und will man dem jungen Volck von diesem Unwesen abrathen, und keine Spielleute halten lassen, so sagen Sie gleich, die gnĂ€digste Herrschafft habe es erlaubet und wann Sie Ihr Geldt gĂ€ben, könte man es Ihnen nicht wehren, auch verzapfe der Wirt auf solche Art mehr Wein, und wĂŒrde dadurch die Tranckstuer vermehret.“

7. Aus dem Bericht des Amtmanns Johannes Petri von RĂŒsselsheim.

„Ich habe gefunden, daß ob zwar nicht alles, so in der specie facti angefĂŒhret, in toto complexu an einem jeden Ort angetroffen wird, dennoch, wann‱man Anfang, Mittel und Ende an unterschiedenen Ortten zusammen ziehen will, nichts anderes, alß ein solcher Zusammenhang herauskomt.“

8. Aus dem Bericht des Amtmanns Georg Alexander Lampen von Seeheim.

„Der Anfang wird gemeiniglich damit gemacht, daß die junge Bursch per deputatos bei dem Beambten sich melden und umb Erlaubnuß, ihr festin zu halten, anhalten, dieser verstattet solches gegen Bezahlung der Tantz Concessionsgelder und hat davon, ob er gleich nicht mittantzet tĂ€glich 10 Albus alß ein Aecidens zu genießen. Hierauf gehen die junge Pursche hin und richten unter vielem Jubilieren einen hohen gemahlten mit vielen BĂ€ndern geziereten so genanten Melyen an einem wohlgelegenen Orth im Flecken auf, welcher öffters die Höhe des Kirch-Thurns daselbsten ĂŒbertreffen muß. Ist dieses maximo cum strepitu geschehen, so wird sowohl im Dorff alß auf einem nahe daran gelegenen HĂŒgel die Kirchweyhe mit einer allgemeinen 3 mahligen Salve eingeschossen und denen benachtbahrten bekant gemacht, daß die FĂ€sser nunmehro angestecket und ein jeder vor sein Geld sich könne lustig machen. Man ziehet darauf unter bestĂ€ndigem Jubiliren mit vorgehender Musique, wobei nebenher einige mit grosen, theilß mit KrĂ€nizen umwundenen zinnernen mit Wein angefĂŒllten Kannen gehen und den Durst leidenden einschenken mĂŒssen, wieder in den Orth und fĂ€nget entweder unter obbesagtem Baum oder wo das Wetter es nicht zulĂ€sset auf dem Rath- oder Wirthshauß des Bacchi Fest mit Tantzen singen und springen an. Die Zeit wĂ€hret ordinarie 3 Tage und wo nicht vom Amt remediret wird, auch 3 gantze NĂ€chte, dabey wann der Beambte conniviret und einige Stunden des Nachts lĂ€nger alß die Verordnung mit sich bringet, tantzen lĂ€ĂŸet, dieser das VergnĂŒgen hat, daß ihm alle Morgen vor Anbruch des Tages von denen Virtuosis und jungen Purschen ein offt ĂŒbel harmonirender sogenannter Morgen Seegen mit Waldhörnern, Violinen, Leyern und Schalmayen und dergl. gebracht wird. Kommet endlich das Ende des Festins so wird es wie der Anfang mit 3 mahligein Salve schießen und dergleichen der Nachbarschafft wiederum notificiret. Die Concomitantia sind nichts alß s. v. Fressen, Sauffen, Jauchzen, tantzen, singen und springen, sowohl unter alten alß Jungen dabey vom Wein öfters mehr verschĂŒttet alß genossen wird. Jedermann muß diese 3 Tage, wo er sich nicht will auslachen lassen, einen MĂŒĂŸiggĂ€nger abgeben, und aller Arbeit sich enthalten, wer das gantze Jahr kein Fleisch gegessen, muß diese TĂ€ge ĂŒber gesottenes, gebratenes und gebackenes haben und darf es bei denen allerĂ€rmsten nicht an Kuchen fehlen, damit man denen auß der Nachtbarschaft sich hĂ€ufig einfindenden guten Freunden Anverwandten und Gevatterleuteni eine Ehre erweisen nnd hiernechst gleiche Höfflichkeit wieder bei Ihnen erwarten könne. Je voller und sinnloser sich einer auffĂŒhret, je mehr wird er von denen andern aestimiret, der Vatter und Mutter selbsten, wann sie ihren Sohn und Tochter in allen Excessen sehen lustig machen, haben einen Gefallen daran. Mithin sind die Consequentia, so hierauß fließen, leicht zu erachten, daß nemlich

1. im gantzen Orth mehr s. v. besoffene als nĂŒchterne Leuthe anzutreffen,
2. der Vatter nicht Herr ĂŒber den Sohn, und die Mutter nicht ĂŒber die Tochter seye,
3. das Gesinde auch wieder der Brodherren Willen, bei diesem liederlichen Leben sich einfinde, und wo es mit Gewalt zurĂŒck behalten wird, solches die Herrschaft anderwerts entgelten lassen,
4. junge zarte Kinder daran sehr geÀrgert werden, wann sie
5.sehen, daß bey diesem Bachusfest die junge Pursche und MĂ€dgens, sich gleichsam offentlich mit einander paaren, ohne Scheu einander begreiffen, und in abgelegene Winckel, in Scheitern und StĂ€llen sich verstecken, nicht zu gedencken, daß
6. viele junge Pursche und alte Leuthe durch das Kirmessengehen von einem Orth zu dem andern, sich des MĂŒĂŸiggangs und liederlichen Lebens dergestalten angewöhnen, daß ihnen solches ihr Lebtag anhĂ€nget und sie durch keine Zwangsmittel mehr davon können gebracht werden.
7. die edle Zeit wird gottloser Weise dardurch zugebracht, ohne daß Gott und dem Nebenmenschen gedienet wird, und endlich
8. ruiniret sich der gemeine Mann bey diesen nahrungslosen Zeiten und‱verthut in diesen 3 Tagen soviel, daß er und seine gantze Familie einen gantzen Monat davon leben können, und glaube ich, daß an manchem Orth diese 3 Tage ĂŒber mehr alß 100 Reichsthaler nur durch die Gurgel gejaget werden.“

9. Aus dem Bericht des Amtmanns Arnold von Langen.

„Berichte unterthĂ€nig, daß, wann die junge Pursche.. dazu Geldmittel gemacht, …sie zuforderst in denen Waldungen einen oder zwey hohe TannenbĂ€ume erkauffen, solche biß in die Spitze, und den daran lassenden Busch, scheelen, an solche die von denen Weibsleuten gemachte große CrĂ€ntz, die mit vielerley Gattung farbichter seidener BĂ€nder behĂ€nget sind, fest machen, einen vor das Wirthshauß, worinnen die KĂŒrbzusammenkunfft gehalten, gegessen, getrunken und getantzet, sodann den andern auf einen Platz, im Ort, wo alßo öffentlich unter freyem Himmel sich thörigt bezeiget werden soll, aufrichten, an dem zu Haltung dieses Fests erkießten ersten Tag, in denen habenden besten Kleidern, angegĂŒrteten Seitengewehr und aufhabenden von denen Weibsleuten mit BĂ€ndern ausgeschmĂŒckten HĂŒten nebst denen Musicanten sich in dem KĂŒrbe-Wirthshauß Vormittag versammlen, vor solchem folgendergestalt stellen, daß einer mit einem kurtzen Gewehr vorangehet, dem die Musicanten mit spielenden Instrumenten folgen, nach diesen einer, mit einer aus der Achßel tragenden Bank einhertritt hinter diesen zwey kommen, so 2 mit Wein angefĂŒllte Maaßkannen, die mit BĂ€ndern und Roßmarin bebunden werden, desgleichen 2 alßo gezierte GlĂ€ĂŸer tragen, sodann solchen die KĂŒrbe Pursche paarweiß mit in HĂ€nden haltenden entblĂ¶ĂŸten, mit BĂ€ndern bebundenen Degen, nachgehen, alßo durch die Gassen des Dorffs biß auf den offentlichen Platz, wo der eine KĂŒrbbaum stehet, ziehen, daselbsten die Spielleute sich auf die an dem Baum gestellte bißher getragene Bank setzen, mit der Music fortfahren, die Pursche die Seitengewehr ablegen, wegen einer angeschafften, ausgesteckten Gabe, alß etwa einen Hammel, neuen Hut, neuen zinnernen GefĂ€ĂŸ oder dergleichen, unter sich sowohl alß andern herumbstehenden Geld, umb zu ihren Kosten wieder etwas zu gewinnen, zusammen fordern, nach der Reihe, wie das Geld gefĂ€llt, die Numer mit Kreide an des Dantis Hut schreiben, auf einen Baum in die Höhe eine geladene Flinte, sodann an deren ZĂŒnd Pfanne und darauf befindlichen Pulver ein lang StĂŒck Lunte, so durch die Zeit von ein paar Stunden brennen kan, legen, solche Lunte, wann der Tantz mit denen sich herzu begebenen Weibs Personen umb den Baum anfĂ€ngt, das Ă€ußerste StĂŒck von der Lunte anzĂŒnden, solche Zeit ĂŒber fort tantzen, mitlerzeit ein Kerl eine von einem Hauß zn einem andern, Ihme gesetzte Distanz hin und wieder gehet, so offt Er wieder an des einen Haußes Eck Pfosten kommt, und mit einem Stock daran schlĂ€gt, die Zahl von Eins an biß die Zahlen derer Geld eingesetzt habenden Personen sich endet, da Er wieder von Eins anfĂ€ngt, alßo so lang die Numern laut ausruffend fortzehlet, biß die Flinte losgehet. Welche Zahl dann gleich vorher gefolget, und geruffen worden, derjenige, auf dessen Hut solche Numer gezeichnet stehet, hat sodann die anfgesteckte Gabe gewonnen; diesennach wird von den offentlichen Platz auf vorgemelte Art in das KĂŒrb Wirthshauß gezogen, darinnen biß gegen Abend getantzet, da dann die Pursche nebst Einladung Weibs Personen essen, nach solchem wieder tantzen, wobey dann in solchem Wirthshauß sowohl, alß in andern WirthshĂ€ußern deren EigenthĂŒmere einen Tantz Zeddul lĂ¶ĂŸen, von denen ĂŒbrigen Einwohnern sich auch einfinden, trincken und tantzen, welches biß in die Nacht umb 12 Uhr wĂ€hret, da zum öfftern durch die zu VerhĂŒtnng desordres jederzeit commandirte Wacht der Feyerabend gemacht werden muß, und solchergestalten wird der andere und dritte Tag zugebracht, an welchen in der Nacht auf gemelte Weiße der Schluß gemacht wird.

Die hierzu, inngleichen auf Hochzeiten Spielleute zu halten, und Tantzen zu dĂŒrffen ertheilte Concessiones haben in dem mir gnĂ€digst anvertrauten Ambt von 9 Jahren her ertragen:

de anno 1730 — 18 fl.
1731 — 13 fl.
1732 — 6 fl.
1733 — 6 fl.
1734 — —
1735 — 11 fl.
1736 — 100 fl. 15 alb.
1737 — 42 fl.
1738 – 34 fl.
———————–
Summa 230 fl. 15 alb, thut aus 9 in eins:
25 fl. 18 alb „2/3 “

10. Aus dem Bericht des Amtmanns Karl Reinhard Ludwig Krug von Zwingenberg.

„Zu meiner Zeith habe ich soviel dem Uebel zu wehren gesucht, als mir möglich gewesen, und, nachdem entweder ein Wirths- oder Kirmessen-Tantz, mit AushĂ€ngung eines Kleinods gehalten, pro diversiate sua, nach hochfĂŒrstl. Tantz-Ordnung das Dispensations-Geld abgerichtet worden, jedesmahl bey Vermeidung Straffe Intimation gethan, ohne einigen Aufzug, Lermen und- Unordnung 12 Uhr Mittag biß 12 Uhr die Nacht einen stillen Tantz zu halten. Wie dann die hiesige Zwingenberger darinnen meines Wissens, wiewohlen ziemlich wiederwillig, gefolget und ihren Tantz in einem Wirthshauß ohne Ombrage gehalten haben.“

11. Aus dem Begleitbericht des Schultheißen Georg Nikolaus Gerst von Auerbach

„Der Anfang der Kirmeß wird von den jungen Purschen nach geendigtem Gottesdienst (sintemahlen der monathliche Buß- und Landbettag allemahl auf solche Zeit einfĂ€llet) damit gemacht, daß sie einen zu dem Ende erkaufften hohen Baum oder sogenanten Mayen den sie zuvor mit allerhand BĂ€ndern behangen, aufrichten, hernach von solchem mit denen Spielleuthen, von einem Ende des Dorffs biß zum andern gehen, unter bestĂ€ndigem Aufspielen derer Musicanten; die mehresten derer Pursche haben sich mit Flinten versehen, welche sie in wĂ€hrendem Hin- und Hergehen zeitlich losbrennen. Und dieses heist bey ihnen eine AusfĂŒhrung der Kirmeß. Nach deren Endigung sie sich aufs Rathhaus verfĂŒgen und anfangen zu tantzen, welches denselben Tag und darauf folgende Nacht, ja offt biß an den anbrechenden Tag wĂ€hret, den 2ten Tag fangen sie es wieder an, wo sie es gelassen haben, doch fĂ€ngt sich allemahl der gröste Lermen und Tumult des Abends an und wĂ€hret fast die gantze Nacht hindurch. Den 3ten Tag hĂ€lt die Gemeinde alhier gewöhnlich ihr Abschießen nach dessen Endigung sich dieselbe aufs Rathhauß verfĂŒgen, alwo sie die SchĂŒtzen Rechnung abhören, und ihren sogenannten SchĂŒtzenwein trinken, wobei es dann ziemlich unordentlich hergehet, und selten ohne großen Tumult, Zanck, SchlĂ€gerey und Streit auseinandergehen, und weilen solchergestalt das Rathhauß von denen Gemeindsleuthen besetzet ist, so retiriret sich das junge Volck mit denen Spielleuthen in das Wirthshauß, worinnen sie es ebenfalls machen, wie auf dem Rathhaus; und weilen solches der letzte Tag ist, sich noch rechtschaffen lustig machen, biß sie der anbrechende Tag aus einander zu gehen nöthiget. Und hiermit hat die Kirmeß ein Ende.“

12. Aus dem Begleitbericht es Schultheißen Johann Valentin Mau von HĂ€hnlein.

„Die KĂŒrchweyhe alhir im HĂ€hnlein, welche aljĂ€hrlich Mittwochen nach Gallustag einfĂ€lt, ist biß vor etlichen Jahren folgentermaaßen begangen worden. Es haben sich die junge lĂ€dige Pursch schond einige Tage vorher bemĂŒhet mit Herbeyschaffung eines langen Baums, welcher zu Gerborn in der Dann abgehollet worden, welcher oben mit fĂŒren Fahnen von Blech und BĂ€nder geziehret des Tags vorher hat man solchen aufgerichtet, worunter die KĂŒrchweye ĂŒber ein Tantzen gehalten worden. Der Aufzug ist also geschehen, es sind die lĂ€dige junge Pursch mit Musicanden GewĂ€hr und mit BĂ€ndern geziehrten HĂŒthen im Dorff auf und abgezogen, worbey eine dreymahlige Salve gegeben worden. Nach dießem ist daß Tantzen angegangen, so drey Tage continuiret. Nunmehr aber sind in letztverwichenen Jahren dergleichen Praeparatorien und AufzĂŒge unterblieben und ist der Anfang zur KĂŒrchweyhe durch das Tantzen gemacht worden.“

13. Aus dem Begleitbericht des Johann Friedrich Herpel von Alsbach.

„Die Kirchweyhe alhier zu Alspach, welche alljehrlich Mittwochen nach EgidĂŒ einfĂ€lt, allwo auch zugleich der mohnathliche Bethtag mit einfĂ€ldt, und mit einer Predig celiberiret und gefeyret wirdt, ist bißhero einigen Jahren sehr schlecht gehalden und begangen worden, auch sehr wenige jung Pursche da sindt, auch der Wein und alles Zugehör bey diesen schlechten Zeiten sehr rar und theuer gewesen, nunmehro aber bey ungefehr zwey Jahren, understanden midt Herbeyschaffung eines langen Tannen- oder Buchen Baums, welcher oben mit einem Grantz und Bentern geziret gewesen. Diser ist des tages vorhero auffgerichtet, worunder die Kirchweihe ĂŒber ein offentlicher Taniz gehalten worden. Der Auffzug ist also geschen, die jungen Pursche sindt midt Musicanten und Gewehr inn ihrem Auffzug vor daß Dorff auf einen Berg oder HĂŒgel gegangen, alda Eine dreymahlige Salve gegeben worden. Nach disem ist der Tantz ahngefangen und drey Tage gewehret, wovor ĂŒberhaubt 9 GĂŒlten gnedigster Herrschafft bezahlet worden, vor daß ganze Dorff und wĂ€hre wohl zu wĂŒnschen, daß dergleichen praeparatorien und AuffzĂŒge underbllieben und die Kirchweyhe einen Tag mit Haltung eines Kirchgangs und Predig celiberirt und begangen werden möchte bey difen betrĂŒbten Zeyten, alßdann nach der Kirch könte dann ein jeder von dem von Gott dem Geber alles Guthen verlihenen Segen sich mit seinen guten Freunden in dem Herrn erfreuen.“


[1] Siehe auch: Gerd J. Grein: Kirchweihbrauchtum in der Dreieich im Spiegel von drei Jahrhunderten, in: Volkskultur im Odenwald, hrsg. von der Sammlung zur Volkskunde in Hessen, Museum Otzberg, 1986
Heinrich Winter, Kerbebrauch im Odenwald, in: Die Starkenburg, Heppenheim, 1933, S. 25-28 ders., Kerwebrauch im Odenwald, in: Volk und Scholle, 1934, S. 345-349

[2] Heinz Schmitt, OdenwĂ€lder Kerwe, Beobachtungen zum Wandel brauchtĂŒmlicher Veranstaltungen, in: Breuberg-Bund (Herausg.) BeitrĂ€ge zur Erforschung des Odenwaldes und seiner Randlandschaften, Breuberg, 1972, S. 29-48
neuere Literatur zum Kirchweihbrauchtum der rheinmainischen Region: Heinz Bormuth, die Kerb — das Ă€lteste Heimatfest, in: 1200 Jahre Eberstadt, Darmstadt-Eberstadt, 1982, S. 62-70
Else Moench (u.a.) Brauchtum, zwischen Geschichtlichkeit und Traditionalismus. Von der Bornheimer Dorfkerb zum „Volksfest” am Rande der Frankfurter City, in: Frankfurter Feste, von wem? fĂŒr wen?, herausgegeben vom Institut fĂŒr europ. Kulturantropologie und Europ. Ethnologie der UniversitĂ€t Frankfurt a.M., Nr. 8, Febr. 1979. H. Lixfeld, Die Weilbacher Kerb is doo! ‚ Festbuch 1985, Selbstverlag des Verfassers

[3] Georg Kaut, die Kirchweihe, in: Hessische Sagen und GebrÀuche Offenbach a.M.,1843

Ph. A.F. Walther, Das Großherzogtum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Örtlichkeit beschrieben, Darmstadt, 1854 (hier wird die Beschreibung von Kaut fast wörtlich wiedergegeben)

[4] Deutsches Wörterbuch von Jakob und Wilhelm Grimm, Nachdruck, MĂŒnchen, 1984, Spalte 830

[5] zit. nach Moench (Else Moench (u.a.) Brauchtum, zwischen Geschichtlichkeit und Traditionalismus. Von der Bornheimer Dorfkerb zum „Volksfest” am Rande der Frankfurter City, in: Frankfurter Feste, von wem? fĂŒr wen?, herausgegeben vom Institut fĂŒr europ. Kulturantropologie und Europ. Ethnologie der UniversitĂ€t Frankfurt a.M., Nr. 8, Febr. 1979)

[6] Wilhelm Diehl, Zur Kirchenkunde der Dreieich, in: BeitrÀge zur Hessischen Kirchengeschichte, Band 1, Darmstadt, 1901, S. 100-111

[7] zitiert nach Ingeborg Weber-Kellermann, Saure Wochen, frohe Feste, VolksbrĂ€uche im Wandel, MĂŒnchen, 1985, S. 88

[8] Gerd J. Grein, Sitten und BrÀuche zur Langener Kirchweih in vergangenen Jahrhunderten, in: Kerbzeitung, 1979, Langen, 1979, siehe hierzu auch: Georg Wehsarg, Pfarrer Zinkeisen und seine Langener Gemeinde, in: Volk und Scholle, 1930, S. 75 ff.

[9] Monika Heffels, Meister um DĂŒrer, NĂŒrnberger Holzschnitte aus der Zeit um 1500-1540, Ramerding, 1981, S. 18 ff.

[10] zit. nach Moench (Else Moench (u.a.) Brauchtum, zwischen Geschichtlichkeit und Traditionalismus. Von der Bornheimer Dorfkerb zum „Volksfest” am Rande der Frankfurter City, in: Frankfurter Feste, von wem? fĂŒr wen?, herausgegeben vom Institut fĂŒr europ. Kulturantropologie und Europ. Ethnologie der UniversitĂ€t Frankfurt a.M., Nr. 8, Febr. 1979)

[11] zit. nach Moench (Else Moench (u.a.) Brauchtum, zwischen Geschichtlichkeit und Traditionalismus. Von der Bornheimer Dorfkerb zum „Volksfest” am Rande der Frankfurter City, in: Frankfurter Feste, von wem? fĂŒr wen?, herausgegeben vom Institut fĂŒr europ. Kulturantropologie und Europ. Ethnologie der UniversitĂ€t Frankfurt a.M., Nr. 8, Febr. 1979)

[11] Wilhelm Diehl, Amtliche Berichte ĂŒber die Kirchweihfeiern in der Obergrafschaft aus den Jahren 1737-1740, in: Hessische BlĂ€tter fĂŒr Volkskunde, Band VIII, Gießen, 1909

[12] Detlef Hoffmann, „Man wird sagen, daß dies recht bĂŒrgerlich sei” . . . Bemerkungen
zu einigen Bildern von Johann Conrad Seekatz, in: Darmstadt zur Zeit des Barock
und Rokoko, Ausstellungskatalog, Darmstadt, 1980, S. 245 ff.
Klaus Gallwitz (Herausg), Frankfurter Malerei zur Zeit des jungen Goethe, Ausstellungskatalog des StÀdelschen Kunstinstituts, Frankfurt a.M., 1982
zur Biografie von Seekatz siehe: Ludwig Bamberger, Johann Conrad Seekatz – ein deutscher Maler des achtzehnten Jahrhunderts, Heidelberg 1911
Seekatz verkaufte seine Bilder u.a. auf der Frankfurter Messe. Dort wurde der Rat Goethe auf ihn aufmerksam, der zahlreiche Bilder von ihm erwarb. Als 1763 der französische Stadtkommandant, Graf Toranc, im Haus am Hirschgraben einquartiert wurde, ließ er sich fĂŒr sein Schloß in SĂŒdfrankreich Tapeten und Bilder von Seekatz malen. Das im Frankfurter Katalog mit „Tanz auf der Landstraße” bezeichnete Bild (S. 74) ist ebenfalls ein Kirchweihbild, wie aus dem Kerbbaum unschwer zu erkennen ist. zit. aus dem DarmstĂ€dter Ausstellungskatalog, 1980, S.208

[13] abgebildet in: Hermann Mayenschein, Altes und neues Niederrad, 2. Aufl, Frankfurt a. M., 1972, S. 45

[14] Kaut a.a.O.

[15] Walter Raffius, Die Offenthaler Kirche und das Kirchweihfest, in: Landschaft Dreieich, 1952, S. 274-275

[16] Jakob Heinrich Berz, „Uff de Kerb”, in: Es ist noch nicht so lange her – als Dietzenbach noch alt war, Dietzenbach, 1981

[17] zur Biografie Anton Radls ist wenig publiziert worden. Neben U. Thieme und F. Becker, Allgemeines Lexikon der bildenden KĂŒnstler . ‚ . siehe Philipp Friedrich Gwinner, Kunst und KĂŒnstler in Frankfurt am Main vom 13. Jahrhundert bis zur Eröffnung des StĂ€delschen Kunstinstituts, Frankfurt a.M., 1862

[18] zit. nach Herbert und Elke Schwedt, SchwÀbische BrÀuche, Stuttgart, 1982, S. 122

[19] zit. nach Herbert und Elke Schwedt, SchwÀbische BrÀuche, Stuttgart, 1982, S. 122

[20] siehe: Meister um DĂŒrer, Ziff. 9

[21] zitiert aus: Seeheim-Jugenheim, Ein Heimatbuch, herausgegeben von der Kommission Heimatbuch, Seeheim-Jugenheim, 1981 (hier wird u.a. erwĂ€hnt: „Das Hahnenschlagspiel wird noch jetzt (1835) zu Neu-Isenburg und zwar zur Zeit der Kirchweihe vorgenommen”)
siehe auch: Der Hahnen- oder Gickelschlag zu Harheim in: Joseph Kehrein, Volkssprache und Volkssitte im Herzogtum Nassau, Weilburg, 1862, Ziff. 33
Hahnenschlagen‚ Miszelle in den Wetterauer GeschichtsblĂ€ttern, Band 5/1955, S. 137 (Berstadt betreffend)

[22] G.H.W. Werner, Langener Kirchweih, in: Der ErzÀhler aus der Landschaft Dreieich, Nr. 17, 1882


Quelle: „Landschaft Dreieich“ 1989