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Satzung

SATZUNG DES KERBVEREIN DIETZENBACH

Stand März 2025

 

§ 1    Name und Sitz

Der im Jahre 2009 gegründete Verein führt den Namen:

„Kerbverein Dietzenbach“

Er hat seinen Sitz in Dietzenbach. Er ist in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Offenbach (Main) eingetragen.

§ 2    Zweck und Aufgaben

2.1.    Der Kerbverein Dietzenbach verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO).

Der Verein hat insbesondere den Zweck:
2.1.1.    Förderung der Heimatpflege. Es ist das Ziel das traditionelle
Brauchtum der Dietzenbacher Kerbborsche zu erhalten, zu pflegen und zu
fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Pflege
des Liedgutes der Kerb, der Tracht der Kerbborsche, Erhalt der
Kerbreden, das Stellen des Kerbbaumes mit Kerbkranz, das Bauen der
Kerbpuppe, welche am Ende der Kerb verbrannt wird.
Insbesondere werden durch finanzielle und materielle Unterstützung des
aktuellen Kerbborschejahrgangs und durch Öffentlichkeitsarbeit diese
Ziele verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.2.    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins.

2.3.    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.

§ 3    Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4    Mitgliedschaft

4.1.    Der Verein hat:
„Ordentliche Mitglieder“
„Ehrenmitglieder“
„Jugendmitglieder“

4.2.    Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die bereit
sind die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und vorbehaltlos die
Satzung des Vereins anzuerkennen.

4.3.    Die Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt.

4.4.    Die Aufnahme für Jugendmitglieder richtet sich nach dem Alter.
Jugendmitglieder sind Jugendliche unter 18 Jahre sowie Auszubildende,
Zivil- und Wehrdienstleistende und Studenten bis 25 Jahre.

§ 5    Erwerb der Mitgliedschaft

Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der
Vorstand wozu eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist. Die Aufnahme kann ohne
Angaben von Gründen abgelehnt werden, wobei eine Ablehnung aus
rassischen oder religiösen Gründen nicht statthaft ist. Die
Mitgliedschaft setzt die Bezahlung des Beitrages voraus.

§ 6    Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

6.1.    durch Tod,

6.2.    ein ordentlicher Austritt erfolgt durch eine schriftliche
Kündigung, bis zu sechs Wochen vor Ende des Kalenderjahres.

6.3.    durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied:
drei Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und
trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt
hat, oder durch Ausschluss (siehe § 10).

§ 7    Mitgliedschaftsrechte

7.1.    Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind berechtigt, an
den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und an
Abstimmungen und Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechtes mitzuwirken.
Soweit sie das 18. Lebensjahr überschritten haben, sind sie auch wählbar.

7.2.    Jugendmitglieder bis zu 18 Jahren besitzen in der
Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

7.3.    Alle Mitglieder haben das Recht sämtliche durch die Satzung
gewährleisteten Einrichtungen zu benutzen.

7.4.    Jedes Mitglied, das sich in seinen Rechten verletzt fühlt und
sich beschweren möchte, kann sich beim Vorstand beschweren.

7.5.    Die Mitgliedschaftsrechte ruhen, wenn ein Mitglied länger als 3
Monate mit seinen finanziellen Verpflichtungen im Rückstand bleibt, bis
zu deren Erfüllung.

§ 8    Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:

8.1.    den Verein in der Ausübung und Pflege der Tradition zu unterstützen

8.2.    den Anordnungen des Vorstandes und der von ihm bestellten Organe
in allen Vereinsangelegenheiten und Traditionsangelegenheiten unbedingt
Folge zu leisten

8.3.    die Beiträge pünktlich zu bezahlen

8.4.    das Vereinseigentum schonend und pfleglich zu behandeln.

§ 9    Mitgliedsbeitrag

Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Ebenso können Umlagen nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung
erhoben werden. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.

§ 10    Ausschluss

10.1.    Durch den Vorstand können nach Anhören eines Mitglieds
Mitglieder ausgeschlossen werden und zwar:

10.1.1.    bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung

10.1.2.    wegen Unterlassung oder einer Handlung die sich gegen den
Verein, seine Zwecke und Aufgaben oder sein Ansehen auswirken und die im
besonderen Maße die Belange der Tradition schädigen

10.1.3.    wegen Nichtbeachtung von Beschlüssen und Anordnungen der
Vereinsorgane

10.1.4.    wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des
Vereins.

10.2.    Über den Antrag auf Ausschluss, der von jedem ordentlichen
Mitglied unter Angaben von Gründen und Beweisen bei dem Vorstand
gestellt werden kann, entscheidet der Vorstand. Zu dem Ausschluss ist
eine Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder des Vorstandes
notwendig. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann der Ausgeschlossene
innerhalb einer Frist von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Von dem
Zeitpunkt ab, an dem das auszuschließende Mitglied von der Einleitung
des Ausschluss Verfahrens in Kenntnis gesetzt wird, ruht die
Mitgliedschaft und das Mitglied ist verpflichtet, alle in seiner
Verwahrung befindlichen vereinseigenen Gegenstände,  dem Vorstand abzugeben.

§ 11    Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

11.1.    Der Vorstand

11.2.    Die Mitgliederversammlung

§ 12    Vorstand

12.1. Der Vorstand besteht aus: Einem/einer Vorsitzenden, mindestens einem/ einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem Schatzmeister. Maximal können bis zu drei stellvertretende Vorsitzende gewählt werden. Ergänzend dazu können bis zu sechs Beisitzer gewählt werden. Der Vorstand muss aus mindestens drei Personen bestehen.

12.2.    Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder.
Der/ die 1. Vorsitzende (bei dessen Verhinderung der/ die 2.
Vorsitzende) vertritt jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied den
Verein gerichtlich und außergerichtlich.

12.3.    Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der ordentlichen
Mitgliederversammlung gewählt. Als Vorstandsmitglied kann nur eine
Person gewählt werden, die dem Verein mindestens ein Jahr als Mitglied
angehört. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes können
sich in dieser Eigenschaft nicht durch andere Personen vertreten lassen.

12.4.    Der Vorstand führt die Geschäfte im Rahmen dieser Satzung. Die
Verwendung der Mittel hat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
bei sparsamster Geschäftsführung ausschließlich zu Zwecken der Pflege
der Tradition der Kerb und der Kerbborsche zu erfolgen.

12.5.    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, in dem die Beschlüsse
wörtlich aufzunehmen sind. Alle Sitzungen des Vorstandes sind
vertraulich. Alle Beschlüsse sind grundsätzlich in Sitzungen
herbeizuführen. Ausnahmsweise kann ein Beschluss auch schriftlich,
fernmündlich oder per E-Mail durch Rundfrage bei allen
Vorstandsmitgliedern unter genauer Angabe des Beschlussgegenstandes
herbeigeführt werden.

12.6.    Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand
ordnungsgemäß bestellt ist.

§ 13    Mitgliederversammlung

13.1.    Die Mitgliederversammlung ist eine ordnungsgemäß durch den
Vorstand einberufene Versammlung aller Mitglieder. Sie ist oberstes
Organ. Jeweils einmal im Jahr des neuen Geschäftsjahres findet eine
ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung erfolgt
mindestens zwei Wochen zuvor per E-Mail und für diejenigen, die das
Medium nicht nutzen, schriftlich.

13.2.    Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche
vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich
eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr auf
die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeiten, wie
Anträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, welche
nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.

13.3.    Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Im
Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter.

13.4.    In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Jugendmitglieder (§ 4, Ziff. 4) sind nicht stimmberechtigt. Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet
der Vorsitzende. Beschlüsse der Satzungsänderungen bedürfen der
Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. Die Wahlen
erfolgen entweder durch Handzeichen oder schriftlich. Schriftliche
Abstimmung muss erfolgen, wenn die Hälfte der stimmberechtigten
anwesenden Mitglieder dies verlangt. Die schriftliche Abstimmung hat
durch Stimmzettel zu erfolgen. Mitglieder, die in der
Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, können gewählt werden, wenn
ihre Zustimmung hierzu dem Versammlungsleiter schriftlich vorliegt. Vor
jeder Wahl ist ein Mitglied als Wahlleiter zu bestellen (durch den
Vorstand) der die Aufgabe hat, die Wahlen vorzubereiten und durchzuführen.

13.5.    Bei allen Versammlungen ist ein Protokoll zu führen, das von
dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

13.6.    Die außerordentliche Mitgliederversammlung

Sie findet statt

13.6.1.    wenn der Vorstand die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage
des Vereins oder mit Rücksicht auf außergewöhnliche Ereignisse für
erforderlich hält

13.6.2.    wenn die Einberufung von mindestens 1/4 sämtlicher
Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt wird.

13.6.3.    Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen
Befugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung.

§ 14    Kassenprüfer

14.1.    Den Kassenprüfern, die in der ordentlichen
Mitgliederversammlung gewählt werden, obliegt die laufende Überwachung
der Rechnungs- und Kassenprüfung sowie Prüfung des Jahresabschlusses.
Sie können zu jeder Zeit Zwischenprüfungen durchführen. Ein
Vorstandsmitglied kann nicht Kassenprüfer sein.

14.2.    Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren
zwei Kassenprüfer. Mindestens einer hat vor dem Rechnungsabschluss eine
ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber in der
Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§ 15    Haftung

Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht bei etwa
eintretenden Unfällen oder Diebstählen.

§ 16    Ehrungen

Ordentliche Mitglieder und andere Personen, die sich besondere
Verdienste um die Tradition oder um den Verein erworben haben, können
durch den Vorstand ausgezeichnet werden. Für den Beschluss ist eine
2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich. Der
Vorstand kann durch Beschluss Auszeichnungen wieder aberkennen, wenn ihr
Besitzer rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden ist.

§ 17    Geschäftsordnung

Der Vorstand erlässt zur Regelung von Aufnahme- und
Beitragsbestimmungen, sowie sonstiger Geschäftsabläufe, eine
Geschäftsordnung. Diese regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder
innerhalb des Vereins. Sie wird mit der Annahme durch die
Mitgliederversammlung wirksam. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen
der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Änderungen oder Ergänzungen
der Geschäftsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Eintragung
in das Vereinsregister.

§ 18    Auflösung

18.1.    Die Auflösung des Vereins oder der Wegfall seines bisherigen
Zweckes ist nur möglich, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt
und die ordentliche Mitgliederversammlung mit drei Viertel der Stimmen
der erschienenen Mitglieder sie beschließt.

18.2. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des
Vereinszweckes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vereinsvermögen an die Stadt Dietzenbach, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Die Mitgliederversammlung kann in der Sitzung, in der die Auflösung des Vereins
beschlossen wird, durch mehrheitlichen Beschluss einen anderen Begünstigten des
Vereinsvermögens bestimmen.

§ 19    Schlussvorschriften

19.1.    Diese Satzung ist von der ordentlichen Mitgliederversammlung am
24.04.2009 beschlossen worden.

19.2.    Der Vorstand ist ermächtigt etwaige vom Registergericht
geforderten Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung selbstständig
vorzunehmen.

19.3.    Diese Satzung wird mit der Eintragung in das Vereinsregister
wirksam.

Die Gründung des Kerbvereins

Wie war das mit der Vereinsgründung?

Am 24.04.2009 kamen gegen 18:30 Uhr in der Werkstatt des Schlüsseldienstes Willmann in Dietzenbach, Am Hinterwald 16, 19 gestandene Mannsbilder und ehemalige Kerbborsche zu einem konspirativen Treffen zusammen, um einen Verein rund um die Tradition der Kerb und Kerbborsche zu gründen. Bürgermeister Gieseler übernahm die Begrüßungsworte und erläuterte aus seiner Sicht, warum es gut wäre endlich einen Verein zu gründen, damit in Dietzenbach diese Tradition gewahrt bleibt. Denn nach kurzem Aufbäumen nach 2004 fing das aufgebaute Gemäuer schon wieder langsam an zu bröckeln. Gerolf Baum übernahm sodann die Versammlungsleitung und Alles wurde von Kersten Wurm protokolliert. Nachdem das Für und Wider abgeglichen war, eine vorbereitete Satzung ihre Verabschiedung fand, wurde sodann beschlossen, dass der Verein künftig den Namen KERBVEREIN DIETZENBACH tragen soll. Auch, dass er die Gemeinnützigkeit anstrebt. Nun braucht der Verein auch einen Vorstand.

Als 1. Vorsitzender wurde Gerolf Baum und als 2. Vorsitzender wurde Peter Maul vorgeschlagen, als Schriftführer wurde Kersten Wurm benannt und den Schatzmeister/Kassenwart sollte Stefan Willmann machen. Es wurde gewählt und die genannten Personen nahmen alle die Wahl an, somit war der Vorstand beschlossen. Es fehlten noch 2 Revisoren, als 1. Revisor wurde Jürgen Seib (Kuche) vorgeschlagen und den 2. Revisor erklärte sich Holger Fey bereit. Zum Schluss suchte und wählte man außerhalb des Vorstandes noch jemand, der die Presse und Öffentlichkeitsarbeit im Verein bekleiden sollte. Dazu wurde Konrad Kehr einstimmig gewählt.

Gründungsmitglieder:

Gerolf Baum, Kersten Wurm, Konrad Kehr, Sascha Schlitz, Alexander Schütz, Niklas Fey, Franz Weber, Julian Weiterer, Peter Maul, Jürgen Seib, Christian Frenz, Stefan Willmann, Bernd Knecht, Holger Fey, Jürgen Rogg, Rainer Rill, Roland Herbert, Benjamin Heidenreich, Dominik Pellmann

Zum vorläufigen Vereinsstützpunkt und als Geschäftsadresse wurde Schlüsseldienst Willmann benannt. Selbstverständlich, dass war keine Frage, wurde unser Vereinsheim die Licher Pilsstubb, wo sich schon immer alle Kerbborsche herzlich Willkommen und gut behütet waren. Die Gründungsversammlung war damit abgeschlossen und man ging zum festlichen Teil des Abends über. Selbstverständlich ging`s mit Ehre und Gesang in die Licher Pilsstubb, wo nach anstrengender Arbeit nun das leibliche Wohl gestillt wurde.

Die Zielsetzung des Vereins war und ist bis heute die Traditionen der Stadt Dietzenbach und der Kirche zu erhalten. In erster Linie, die der Dietzenbacher Kirchweih und somit dem Brauchtum der Dietzenbacher Kerbborschenschaft in Ablauf und Organisation alljährlich unter die Arme zu greifen und zu leiten. Es gab hierzu sogar eine Abkürzung, was der Verein sich auf die Fahne geschrieben hat, die lautete TEG und steht für TRADITION – EHRE – GEMEINSCHAFT. Im Sinne der Gemeinnützigkeit will man versuchen Hilfe da anzubringen, wo sie dringend von Nöten ist.

Jahrgang 2009

2009

Motto: „Des muss Zische…“

Kerbbobb – Sabberlabbe

Kerbparre – Julian Weiterer

Bembelträger – Niklas Fey

1. Fahnenträger – Tim Braun

Kerbborsche – Franz Weber, Philip Woyke, Alexander Schütz, Fabian Dambowy, Jonas Kramer, Marvin Lux

Ehrenkerbborsch – Jürgen Rogg (Bürgermeister)

Kerbvadder – Ralf Kiefer

Kerbmodder – Marion Ravensberger

Jahrgangspulli: Geripptes: schwarz mit gelber Schrift

Presse:

  • GRUPPENBILD mit Bopp und Baumschmuck (06.11.2009) - GRUPPENBILD mit Bopp und Baumschmuck. In Dietzenbach wurde am vergangenen Wochenende die 255. Kerb gefeiert. Zu Hauptdarstellern der feucht-fröhlichen Tage mit viel Gesang, Geselligkeit und guter Laune avancierten die Kerbborsche, […]
  • 255. Dietzenbacher Kerb mit wiederbelebter Tradition, Riesenrad und Kettenkarusell (05.11.2009) - 255. Dietzenbacher Kerb mit wiederbelebter Tradition, Riesenrad und Kettenkarusell Marathon für die Kerbborsche Dietzenbach (tsk) – Was wäre Dietzenbach ohne seine Kerb? Was wäre die Kerb ohne Kerbborsche? Was wären […]
  • Es war einmal (05.11.2009) - ES WAR EINMAL… ein Kerbmontag vor 57 Jahren, im Herbst 1952. -Das Foto von Heinz Groh zeigt neun junge Mannen die der Tradition entsprechend von Wirtschaft zu Wirtschaft zogen. Von […]
  • Weniger Besucher und dennoch ein voller Erfolg (05.11.2009) - Da brennt er nun, der arme Bursch‘:  Mit dem lodernen Ende von Kerbpuppe „Sabberlabbe“ fand die 255. Dietzenbacher Kerb ihr gewohnt tränenreiches Ende. Foto: Towae Weniger Besucher und dennoch ein […]
  • Wenn die bunten Fahnen wehen… (02.11.2009) -   Heute und morgen geht es beim Kerbrummel in der Altstadt nochmal rund. Gestern früh verkauften die Kerbborschen körbeweise Kuchen (rechts). Und am Samstagmorgen zog Esmeralda mit ihren sieben hungrigen […]
  • Vom Fest der Kirchweih (31.10.2009) - Vom Fest der Kirchweih Wann genau ist Kerb in Dietzenbach? Dietzenbach (cz) * Alle Jahre wieder, wenn der Oktober kommt, gibt es sowohl in Dietzenbach als auch in Offenthal Diskussionen […]
  • Ratte Ludwig (31.10.2009) -   Quelle: Offenbach Post 31.10.2009
  • In der Altstadt ist buchstäblich der Bär los (30.10.2009) - „Sabberlabbe“ heißt die Kerbpuppe, die (von links) Jonas Kramer, Julian Weiterer, Phillip Stephan Woyke und Marwin Lux (knieend) gebastelt haben. Foto: p In der Altstadt ist buchstäblich der Bär los […]
  • Feiermarathon mit viel Traditionellem (30.10.2009) - 255. Dietzebächer Kerb Feiermarathon mit viel Traditionellem Dietzenbach (DZ/hs) – Ein fünftägiger, feucht-fröhlicher Feiermarathon steht den Bewohnern der Kreisstadt bevor, wenn am heutigen Freitag (30.) die 255. Dietzebächer Kerb beginnt. […]
  • Rummel und Weckruf (28.10.2009) - Rummel und Weckruf Die 255. Kerb lockt von Freitag bis Dienstag in die Dietzenbacher Altstadt Dietzenbach (cz) * Lust auf Riesenrad, Autoskooter und Kettenkarussell? Die Dietzenbacher Kerb in der Altstadt […]

Bilder:

Was war noch los:

Rummel und Weckruf (28.10.2009)

Rummel und Weckruf

Die 255. Kerb lockt von Freitag bis Dienstag in die Dietzenbacher Altstadt

Dietzenbach (cz) * Lust auf Riesenrad, Autoskooter und Kettenkarussell? Die Dietzenbacher Kerb in der Altstadt von Freitag, 30. Oktober, bis Dienstag, 3. November, machts möglich. Der Rummel zwischen Harmonieplatz und Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist täglich ab 14 Uhr geöffnet. Am Dienstag ist wieder Familientag mit halben Fahrpreisen auf allen Karussells sowie Sonderangeboten an den Vergnügung-, Verkaufs- und lmbissständen. 18 Schaustellergeschäfte sind mit dabei. Und was wäre die 255, Dietzebächer Kirchweih ohne Kerbborsche? Tim Braun, Fabian Dambowy, Niklas Fey, Jonas Kramer, Marvin Lux, Alexander Schütz, Franz Weber, Julian Weiterer und Phillip Woyke stellen am Freitag um 16.30 Uhr den Kerbbaum vor der Licher Pilsstube (Frankfurter Straße 80) auf. Um 19 Uhr folgt der Kerbgottesdienst in der Christuskirche (Darmstädter Straße), um 21 Uhr die Ansprache vor der Pilsstube. Am Samstag lassen die Kerbborsche eine alle Tradition wieder  aufleben. Sie ziehen durch die Stadt, gefolgt von einem „Bären“, und erbitten sich zum Frühstück bei Bäckern und Metzgern Brötchen oder Wurstsemmeln. Um 16 Uhr dann die Kerbolympiade auf dem Kerbplatz (in Höhe des Harmonieplalzes), Am Sonntag heißt es früh aufstehen: Um 9 Uhr gibt’s den Weckruf und den Kerbkucheverkauf mit den aktuellen und ehemaligen Kerbborschen. Weiter geht es am Dienstag mit dem erneuten Einholen des Frühstücks. Anschließend wird im Reinhard-Göpfert-Haus (Weiherstraße 24) um 14.30 Uhr bei einer Kinderund Seniorensingstunde gefeiert. Es  folgen weitere Besuche unter anderem im Pflegeheim Steinberg, ehe die Prozession um 19.45 Uhr beginnt. Den dramatischen Abschluss der Kerb bildet die Grabrede mit Verbrennung der Kerbbobb „Sabberlabbe“ ab 21.30 Uhr. Zum ersten Mal öffnet die Feuerwehrvereinigung schon Freitagabends (19 Uhr) ihr Zelt am Feuerwehrmuseum (Rathenaustraße) für Besucher. Dafür wird am Kerbmontag nicht mehr geöffnet. Am Samstag wird ab 15 Uhr und am Sonntag ab 11 Uhr gefeiert. Im gut beheizten Zelt erhalten die Besucher neben Getränken, Gyros mit Krautsalat, Brat- und  Rindswürsten sowie Pommes auch reichlich Kuchen. Die Chorgemeinschaft Germania-Frohsinn trifft sich am Montag um 10 Uhr zum traditionellen Kerbschoppe im Wirtshaus „Zur Linde“ (Darmstädter Straße). Der Arbeitergesangverein „Vorwärts“ lädt seine Mitglieder und Freunde ebenfalls für Montag zum Frühschoppen ein. Er beginnt um 11 Uhr in der TG-Gaststätte „La Grande“  auf dem Wingertsberg. Der FC-Stammtisch kommt zum Kerbantrinken am Freitag ab 19.30 Uhr im Vereinshaus (Offenthaler Straße) zusammen. Der Dietzenbacher Musiker Norbert „Bolle“ Keim  (Keyboard, Gitarre und Gesang) spielt am Kerbsonntag von 17 bis 20 Uhr zum Tanztee in der Gaststätte „Zum Hügeleck“ (Rathenaustraße 4) auf. Den von vielen Gästen heiß ersehnten Abschluss der Dietzenbacher Kerb bildet auch in diesem Jahr der „Kerbschoppe“ im Gemeindehaus der Christuskirchengemeinde (Pfarrgasse). Für Dienstag ab 19 Uhr lädt die evangelische Gemeinde zu deftigem Essen mit Hackbraten und Fleischwurst sowie allerlei Getränken ein. Zu später Stunde können sich die Feiernden mit Kreppeln und Kaffee stärken. Wie immer werden zeitweise die Kerbborsche zu Gast sein, für ausgelassene Stimmung sorgt ein Programm mit fröhlichen Liedern und Vorträgen. Weitere Kerb-Infos im Internet: www.kerbborsche-dietzenbach.de

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Kerbborsche an der Harmonie anno 1948. Das Foto von Arthur Keim (Sechster von rechts) entstand am Kerbmontag vor dem Umzug. Außerdem ganz links mit Fahne: Hassauen; an der Gitarre: Heinz Gube; am Akkordeon: Heinz Kiefer; Heinz Laumann (Vierter von rechts); Alfred Fenchel (Dritter von rechts); Klößmann, als Mädchen verkleidet (Zweiter von rechts). Repro: cz

Quelle: Offenbach Post 28.10.2009

Der Gründungsvorstand 2009-2011

Bei der Gründung des Kerbverein-Dietzenbach e.V. am 24.4.2009 wurde als 1. Vorsitzender Gerolf Baum und als 2. Vorsitzender wurde Peter Maul vorgeschlagen, als Schriftführer wurde Kersten Wurm benannt und den Schatzmeister/Kassenwart sollte Stefan Willmann machen. Es wurde gewählt und die genannten Personen nahmen alle die Wahl an, somit war der Vorstand beschlossen. Außerhalb des Vorstandes wurde Konrad Kehr für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins gewählt.

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